Gaucho 600 FS

Hersteller
BAYER
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2016-12-31
Registrierungsnummer
2634
Wirkstoffe
Links

Registrierte Indikationen

KARTOFFELN (Pflanzgutbehandlung)
Gegen Blattläuse als Virusvektoren (Frühbefall) mit 300 ml/ha (150 ml/1000 kg Pflanzgut) beim Legen spritzen oder sprühen.
Wasseraufwandmenge: 60-80 l/ha
Maximal 1 Anwendung
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.

KARTOFFELN (Pflanzgutbehandlung)
Gegen Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) mit 300 ml/ha (150 ml/1000 kg Pflanzgut) beim Legen spritzen oder sprühen.
Wasseraufwandmenge: 60-80 l/ha
Maximal 1 Anwendung

KARTOFFELN (Pflanzgutbehandlung)
Gegen Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) mit 300 ml/ha (150 ml/1000 kg Pflanzgut) vor dem Legen beizen.
Maximal 1 Anwendung

GETREIDE (Saatgutbehandlung; ausgenommen Winterweizen, Winterdinkel, Wintertriticale und Winterroggen [Aussaat zwischen Juli und Dezember] für Lebens- oder Futtermittelzwecke; keine Anwendung in Getreide sofern die Aussaat zwischen Jänner und Juni erfolgt)
Gegen Blattläuse als Virusvektoren mit 60 ml/100 kg Saatgut vor der Saat beizen.
Wasseraufwandmenge: --- (Fertigpräparat)
Maximal 1 Anwendung
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass Staub aus Saatgutsack nicht eingebracht oder in angrenzende Pflanzenbestände(n) (insbesondere blühende Randstreifen, Feldraine usw.) verfrachtet wird.
Die Anwendung des Mittels darf nur mit einem vom Zulassungsinhaber freigegebenen Haftmittel erfolgen.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen erfolgen.
Eine Anwendung des Mittels auf bereits gebeiztes Saatgut ist nicht zulässig.
Keine Aussaat des behandelten Saatgutes, wenn Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen säen.
Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes, Säcke nicht werfen oder stürzen.

ZWIEBEL (Saatgutbehandlung; ausgenommen Schalotten, Bundzwiebel, Frühlingszwiebel, Perlzwiebel)
Gegen Thripse, Zwiebelfliege (Delia antiqua) mit 75 ml/Saatguteinheit (250.000 Körner) vor der Saat beizen.
Wasseraufwandmenge: --- (Fertigpräparat)
Maximal 1 Anwendung
Sonstige Auflagen und Hinweise:
Bei der Ausbringung des Saatgutes mit pneumatischen Sämaschinen (Saugluftsysteme) ist ein Befahren von dem Feld angrenzenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen mit eingeschaltetem Gebläse nicht zulässig.
Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass Staub aus Saatgutsack nicht eingebracht oder in angrenzende Pflanzenbestände(n) (insbesondere blühende Randstreifen, Feldraine usw.) verfrachtet wird.
Die Anwendung des Mittels darf nur mit einem vom Zulassungsinhaber freigegebenen Haftmittel erfolgen.
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen erfolgen.
Eine Anwendung des Mittels auf bereits gebeiztes Saatgut ist nicht zulässig.
Keine Aussaat des behandelten Saatgutes, wenn Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen säen.
Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Für diese Indikation(en) muss der Anwender vor der Anwendung die Verträglichkeit und die Wirksamkeit unter seinen betriebsspezifischen Bedingungen prüfen.
Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes, Säcke nicht werfen oder stürzen.

Anwendungstechnik
Gebeiztes Saatgut ist als solches zu deklarieren (Angabe der Handelsbezeichnung und der Aufwandmenge des Beizmittels) und mit folgender Kennzeichnung zu versehen:
- Beim Umgang mit behandeltem Saatgut/Pflanzgut Schutzhandschuhe tragen.
- Behandeltes Saatgut/Pflanzgut nicht als Lebensmittel oder Futtermittel verwenden.
- Keine Aussaat des behandelten Saatgutes, wenn Gefahr der Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände besteht. Nicht neben in Windrichtung liegenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen säen.
- Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
- Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
- Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nicht zulässig.
- Für die Indikation Zwiebel und Getreide: Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes, Säcke nicht werfen oder stürzen.
- Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass Staub aus Saatgutsack nicht eingebracht oder in angrenzende Pflanzenbestände(n) (insbesondere blühende Randstreifen, Feldraine usw.) verfrachtet wird.
- Für die Indikation Zwiebel: Bei der Ausbringung des Saatgutes mit pneumatischen Sämaschinen (Saugluftsysteme) ist ein Befahren von dem Feld angrenzenden Flächen mit blühenden Pflanzenbeständen mit eingeschaltetem Gebläse nicht zulässig.

Registriert für KulturenAnsatz
Kartoffeln300 ml
Sommerweizen0 ml
Sommertriticale0 ml
Sommerroggen0 ml
Winterhafer0 ml
Sommerhafer0 ml
Wintergerste0 ml
Sommergerste0 ml
Zwiebeln0 ml