Sonido

Hersteller
BAYER
Registriert bis
2016-09-30
Registrierungsnummer
3394
Wirkstoffe
Links

Wirkungsweise
Sonido gewährleistet auf Flächen mit Drahtwurmauftreten eine Minderung von Fraßschäden und Pflanzenausfällen. Sonido gewährleistet damit eine gute Bestandsbildung. Auf Flächen mit besonders starkem Drahtwurmauftreten, bzw. bei ungünstigen Wachstumsbedingungen für den Mais kann eine sehr gute Wirkung nicht in allen Fällen gewährleistet werden.

Anwendungshinweise/ Praxisempfehlungen
Praktische Hinweise:
Je früher die Saat erfolgt, desto länger kann der Zeitraum sein, in dem der Drahtwurm schädigend auftritt. Die Erfahrung zeigt, dass zusätzliche wachstumsfördernde Maßnahmen – etwa die Unterfußdüngung zum Anbau – das Wurzel- und Jungpflanzenwachstum verbessern und das für Schädigungen empfindliche Maisstadium verkürzen. Anbautermine mit optimaler Bodentemperatur fördern den raschen Auflauf und das Wachstum des Maises und verkürzen den empfindlichen Zeitraum.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Beratungsempfehlungen.

Vorteile der Schädlingsbekämpfung durch Saatgutbeizung
Mit der Aussaat des gebeizten Saatgutes erfolgt gleichzeitig auch schon der Schutz vor Schädlingen. Es sind keine zusätzlichen Ausbringungsgeräte und damit Befüll-, Einstell- oder Entleerungsarbeiten nötig. Damit ist eine hohe Schlagkraft beim Anbau gewährleistet. Die Saatgutbeizung ist eine der gezieltesten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln Der Wirkstoff wird exakt dorthin gebracht wo er gebraucht wird.

Anwendung
Aufwandmengen: 125 ml Sonido/Saatguteinheit (50.000 Samenkörner) Die Saatgutbeizung erfolgt durch Saatgutproduzenten mit professioneller Beiztechnik. Spezielle Haftmittel sorgen dafür, dass das Beizmittel gut am Korn haftet.

Beim Umgang mit behandeltem Saatgut sind folgende Auflagen einzuhalten:
- SPe 5: Zum Schutz von Vögeln und wild lebenden Säugetieren muss das Mittel vollständig eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Mittel auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
- SPe 6: Zum Schutz von Vögeln/wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel/Saatgut beseitigt werden.
- Beim Umgang mit behandeltem Saatgut Schutzhandschuhe tragen.
- Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen.
- Behandeltes Saatgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
- Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nicht zulässig.
- Zur Vermeidung von mechanischer Belastung des Saatgutes, Säcke nicht werfen oder stürzen.
- Beim Befüllen der Säbehälter ist darauf zu achten, dass Staub aus Saatgutsack nicht eingebracht oder in angrenzende Pflanzenbestände(n) (ins besondere blühende Randstreifen, Feldraine usw.) verfrachtet wird.
- Die Ausbringung des Saatgutes mit pneumatischen Sämaschinen (Saugluftsysteme) ist ausschließlich nur mit der in der Liste der staubabdriftmindernden pneumatischen Einzelkornsägeräte (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13 -VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) angeführten Technik bezüglich der Abluftführung zulässig.
Internetausgabe, Stand: 11.01.2016

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