Aligal 2

Hersteller
AIR LIQUIDE
Kategorie
Sonstiges
Registriert bis
2023-08-31
Registrierungsnummer
033884-00
Wirkstoffe

Auflagen

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF150: Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
VS004-2: Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig.

Hinweise

NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Registriert für Kulturen
Tabak