Botiga

Hersteller
Belchim
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2031-12-31
Registrierungsnummer
00A219-00
Wirkstoffe
Links

Botiga

Hammerhart gegen Hirsen & Unkräuter

  • Schnelle Wirkung gegen Hirsen und Unkräuter
  • Booster Effekt durch Wirkstoffkombination
  • Zwei Wirkmechanismen = gutes Resistenzmanagement

Eigenschaften und Wirkungsweise
BOTIGA ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern, Hühnerhirse und weiteren Schadhirsen* im Mais. BOTIGA enthält die Wirkstoffe Pyridat und Mesotrione. Pyridat gehört zur chemischen Gruppe der Phenylpyridazine und hemmt die Photosynthese am Photosystem II. Mesotrione gehört zur Gruppe der Triketone und hemmt die Hydroxyphenylpyruvat-Dioxygenase (HPPD).
BOTIGA besitzt hauptsächlich eine blattaktive Wirkung und nur in geringem Maße eine Wirkung über den Boden.

Anwendungsempfehlung
Die Behandlung sollte im Nachauflauf auf Unkräuter/Ungräser erfolgen. Zum Zeitpunkt der
Behandlung noch nicht aufgelaufene Unkräuter/Ungräser werden nicht ausreichend bekämpft. Der optimale Anwendungszeitpunkt gegen Hirsen ist das 2- bis 4-Blattstadium der
Hirsen und gegen Unkräuter das 2- bis 6-Blattstadium der Unkräuter. Bei starkem Hirsebesatz mit Auflauf in mehreren Wellen wird eine lang anhaltende Herbizidwirkung durch einen geeigneten Bodenpartner benötigt. Eine Beschattung der Unkräuter und Ungräser durch die Kultur sollte vermieden werden. Die Temperatur bei der Behandlung sollte mind. 10 °C betragen. Nicht applizieren bei Nachttemperaturen unter 2 °C oder Tagestemperaturen von mehr als 18 °C. Nicht behandeln, wenn die Kultur unter Stress steht z.B. Dürre, mangelnde Nährstoffversorgung etc.

Kulturverträglichkeit
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Nachbau
WP719 Kein Nachbau von Beta-Rüben.

Vorzeitiger Umbruch
Nach vorzeitigem Umbruch können Mais, Zuckermais und Weizen ohne Einschränkungen nachgebaut werden. Andere Getreidearten können nach vorherigem Pflügen (mind. 20 cm) nachgebaut werden.

Innerhalb der Fruchtfolge
Innerhalb der üblichen Fruchtfolge können Getreide und Gräser ohne Einschränkungen nachgebaut werden. Winterbohnen und Wintererbsen können nach vorherigem Pflügen (20 cm) nachgebaut werden.
Winterraps sollte frühestens 4 Monate nach Behandlung mit Botiga und nur nach vorherigem Pflügen (20 cm) der Fläche nachgebaut werden. Mais, Zuckermais, Sommergetreide, Sommerraps, Ackerbohnen und Futtererbsen können ohne Einschränkungen im Frühjahr angebaut werden. Alle sonstigen Frühjahrkulturen können nach vorherigem Pflügen (20 cm) nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen sind möglich.

Registriert für KulturenAnsatzBBCH
Mais0.5 - 1 l12 - 18