Delicia-Gastoxin-Pellets

Hersteller
Andere
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
042569-63
Wirkstoffe
Links

Anwendungs- bestimmungen

NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

Auflagen

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

VA258: Vor der Anwendung von Phosphorwasserstoff entwickelnden Tabletten oder Pellets in lagerndem Getreide dem Lagerhalter mitteilen, dass die Getreidepartie nach der Begasung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aspiration) von festen Rückständen zu befreien ist.

VA262: Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendung gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt wird.

VH331: Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten.

VS005-1: Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung

Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung

Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.

VV210: Aspirationsabfälle nicht verfüttern.

Hinweise

NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden

Bienen nicht gefährdet (B3).