Dithane Vino WG

Hersteller
Certis
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
007018-00
Wirkstoffe
Links

Dithane Vino WG - das Fungizid mit hervorragender Wirkung gegen Falscher Mehltau im Weinbau, gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln und Kraut- und Braunfäule in Tomaten

Dithane Vino WG hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität und ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Sorten oder Arten sind bislang nicht bekannt.

Dithane Vino WG ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten. Dithane Vino WG hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Dithane Vino WG ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt.

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN3323 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

 

Registriert für Kulturen
Weinreben
Tomaten
Kartoffeln