Fusilade MAX

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2024-12-31
Registrierungsnummer
024847-00
Wirkstoffe
Links

Formulierungsbeschreibung:
Emulsionskonzentrat mit 125 g/l (13,4 Gew.-%) Fluazifop-P-butyl.
Enthält ca. 190 g/l Paraffinöl als Lösungsmittel.

Einsatzgebiet:
Selektives Nachauflauf-Herbizid gegen Ungräser in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Futtererbse, Ackerbohne, Möhre,  Sonnenblume, Erdbeere, Rotschwingel, in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen sowie Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.

Wirkungsweise:
Der Wirkstoff von FUSILADE MAX wird über die Blätter der Ungräser aufgenommen und im Saftstrom (Phloem und Xylem) der Pflanzen verteilt. Die Wirkung zeigt sich durch ein Vergilben der Blätter, einen rasch einsetzenden Wachstumsstillstand und das Absterben der Ungräser.
Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): A

Wirkungsspektrum:
Ausfallgetreide und einjährige Ungräser, ausgenommen Einjähriges Rispengras und Gemeine Quecke zur Nachauflaufbehandlung.

Kulturverträglichkeit:
FUSILADE MAX erwies sich bisher für breitblättrige Kulturen und Rotschwingel, unabhängig von deren Wachstumsstadium, als voll verträglich.

Hinweise zum Wasserschutz
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen.
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungszeitpunkt:
Gegen einjährige Ungräser und Ausfallgetreide (ausgenommen Einjährige Rispe) erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen sind und die Masse der Ungräser sich zwischen 2-Blatt-Stadium und 1. Bestockungstrieb befindet.
Gegen Gemeine Quecke erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen ist und die Masse sich im 2- bis 4-Blatt-Stadium befindet.
Die Quecke sollte bis zum Anwendungszeitpunkt eine Höhe von 15-20 cm erreicht haben.
Das Entwicklungsstadium der Kultur ist für die Verträglichkeit von FUSILADE MAX ohne Bedeutung.
Erläuterung wichtiger Entwicklungsstadien der Kultur:
BBCH 09: Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche/Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche
BBCH 10: Keimblätter voll entfaltet
BBCH 13: Drittes Laubblatt entfaltet
BBCH 19: Neun Laubblätter und mehr entfaltet.
BBCH 29: Neun und mehr basale Seitentriebe gebildet.
BBCH 39: bis Reihenschluss
BBCH 50: Blütenknospen vorhanden, jedoch von Blättern umhüllt.
BBCH 51: Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar.
Hopfen: Nach dem Anleiten
Spargel (Ertragsanlagen): Nach der Ernte, nach dem Stechen
Tabak: Nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Unkräuter
Wurzelzichorie und Spargel (Junganlagen): Nach dem Auflaufen

Anzahl Anwendungen:
Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.

Wartezeiten:
Frische Kräuter (Nutzung als frisches Kraut), Spinat, Tabak: 21 Tage.

Hopfen, Hülsengemüse (frisch), Knoblauch, Radieschen, Rettich, Schalotte, Speisezwiebel: 28 Tage.

Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Erdbeere (vor der Blüte), Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), MinzeArten, Melisse (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Porree: 42 Tage.

Bleichsellerie, Knollensellerie, Meerrettich, Möhren, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie: 49 Tage.

Hülsengemüse (trocken): 70 Tage. Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kartoffel, Lein, Zucker- und Futterrübe: 90 Tage

Klee-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung), Luzerne-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung), Markstammkohl (in Beständen zur Saatguterzeugung), Rot-Schwingel (in Beständen zur Saatguterzeugung), Schaf-Schwingel (in Beständen zur Saatguterzeugung), Wicken (in Beständen zur Saatguterzeugung), Zierpflanzenbau:

Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Ackerbohne, Buchweizen (in Beständen zur Saatguterzeugung), Chicoree, Erdbeere (nach der Ernte), Futtererbse, Gewürzkräuter (Nutzung als teeähnliches Erzeugnis, Verwendung von Früchten und Samen), Krambe, Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke; Saatguterzeugung), Leindotter, Lupine-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung), Lupine-Arten (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln), Mohn, Ölrettich, Raps, Rot-Schwingel, Sareptasenf (nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse), Senf-Arten, Sojabohne, Sonnenblume, Spargel (Jung- und Ertragsanlagen):

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Rot-Schwingel: Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.

In Beständen zur Saatguterzeugung (Buchweizen, Klee-Arten, Luzerne-Arten, Markstammkohl, Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel, Wicken) gilt: behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Spargel (Junganlagen): Erntegut nicht verzehren (VV600). Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen: bei Vorhandensein von Wildkräutern oder Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216, VA217).

Wichtige Hinweise:
Unter besonders ungünstigen Bedingungen oder bei wiederholter Anwendung von Herbiziden mit der gleichen Wirkungsweise kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels gegen- über Ungräsern nicht ausgeschlossen werden.
Bei wiederholten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungräsern innerhalb derselben Anbauperiode oder in aufeinanderfolgenden Anbauperioden ist deshalb auf die Verwendung von Produkten mit unterschiedlichen Wirkmechanismen zu achten. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter
In vereinzelten Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Bekämpfung zu Minderwirkungen aufgrund schwer bekämpfbarer standortspezifischer Biotypen kommt. Um einer Entwicklung von schwer bekämpfbaren Biotypen vorzubeugen, sollte im Rahmen eines Anti-Resistenz-Managements neben ackerbaulichen Maßnahmen auch ein regelmäßiger Wechsel von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen unter Einbezug bodenaktiver Herbizide erfolgen.

Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Futtererbse, Kartoffel
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Winterraps: bis BBCH 50 (Herbst oder Frühjahr). Zucker-/Futterrübe: nach dem Auflaufen. Futtererbse: bis BBCH 51.
Kartoffel: bis BBCH 29, maximal 40 % des Bodens dürfen durch Kartoffelpflanzen bedeckt sein. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser

Ackerbohne, Möhre, Sonnenblume, Erdbeere, Rotschwingel
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Ackerbohne: bis BBCH 50. Möhre: nach dem Auflaufen. Sonnenblume: nach dem Auflaufen, bis BBCH 19.
Erdbeere: vor der Blüte ODER nach der Ernte. Rot-Schwingel (als Untersaat): nach dem Auflaufen oder nach dem Räumen der Deckfrucht. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der Ungräser.

Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze
2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Spritzen in 200–400 l Wasser/ha. Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze: ab Pflanzjahr, nach dem Austrieb, sobald eine gute Verwurzelung gegeben ist. Baumschulgehölzpflanzen in Baumschulvorschulbeeten: nach dem Pflanzen. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Ungräser

Nadelholz, Laubholz (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)
2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Nur mit Bodengeräten, Spritzen in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen und nach dem Auflaufen der Unkräuter: BBCH 12–14 der Ungräser. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. In der Kultur bis Reihenschluss. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Bleichsellerie
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Buchweizen (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis)
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Ab BBCH 10 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Chicorée
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter, Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis Reihenschluss der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Frische Kräuter (Nutzung als frisches Kraut)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 13 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Gewürzkräuter (Nutzung als teeähnliches Erzeugnis, Verwendung von Früchten und Samen)
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. BBCH 10–39 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Hopfen
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Anleiten. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser

Hülsengemüse
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
(frisch und trocken) Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Hülsengemüse (frisch): Wartezeit 28 Tage. Hülsengemüse (trocken): Wartezeit 70 Tage

Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis)
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen der Kultur ab BBCH 10. Nach dem Austrieb der Kultur ab BBCH 10 (ab 2. Standjahr). Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Klee-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Knollensellerie
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter, Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Krambe
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Lein, Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke; Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Lein: Wartezeit 90 Tage. Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke; Saatguterzeugung): Wartezeit F.

Leindotter
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Lupine-Arten (nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. BBCH 13–49 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser

Lupine-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. BBCH 13–49 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser

Luzerne-Arten (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Markstammkohl (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Meerrettich
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Ab BBCH 10 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Minze-Arten, Melisse (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis)
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen der Kultur ab BBCH 10. Nach dem Austrieb der Kultur ab BBCH 10 (ab 2. Standjahr). Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Mohn
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Ölrettich
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 50 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser

Porree
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Auflaufen bzw. nach dem Pflanzen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Radieschen, Rettich
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Auflaufen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter

Rot-Schwingel, SchafSchwingel (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. BBCH 13–29 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter, Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Auflaufen der Kultur, nach dem Stechen. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Senf-Arten, Sareptasenf (nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 50 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Sojabohne
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Spargel (Ertragsanlagen)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach der Ernte, Nach dem Stechen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Spargel (Junganlagen)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Auflaufen, ab BBCH 09 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Erntegut nicht verzehren (VV600).

Spinat
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 13 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Tabak
1 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser) (ausgenommen: Einjähriges Rispengras
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Pflanzen. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–21 der einjährigen einkeimblättrigen Unkräuter.

Wicken (in Beständen zur Saatguterzeugung)
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser und Ausfallgetreide), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Bis BBCH 51 der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Wurzelpetersilie, Pastinak, Schwarzwurzel
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Ab BBCH 10 der Kultur (Wurzelpetersilie bis Reihenschluss). Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut (VV211).

Wurzelzichorie
1 l/ha, gegen Gemeine Quecke 2 l/ha.
Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (Ungräser), Gemeiner Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Jeweils in 200–400 l Wasser/ha. Nach dem Auflaufen der Kultur. Nach dem Auflaufen: BBCH 12–14 der Quecke; BBCH 12–21 der anderen Ungräser.

Nachbau: Nach dem Einsatz von FUSILADE MAX können alle Kulturen ohne Einschränkung nachgebaut werden.
Die Aussaat von Getreide nach Umbruch einer mit FUSILADE MAX behandelten Kultur ist ab 4 Wochen nach Anwendung ohne Gefahr möglich.

Anwendungstechnik

Ausbringgerät:
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich).

Mischbarkeit:
FUSILADE MAX ist mit den folgenden Herbiziden mischbar: BETANAL EXPERT, BETANAL QUATTRO, GOLTIX GOLD, GOLTIX SUPER, LONTREL 100 oder LONTREL 720 SG. Weiterhin ist FUSILADE MAX mit den Insektiziden KARATE ZEON, TRAFO WG, PIRIMOR-GRANULAT, PLENUM 50 WG sowie zahlreichen Fungiziden (z. B. ORTIVA, REVUS, REVUS TOP, RIDOMIL GOLD MZ, SWITCH, SCORE, SPYRALE, TOPREX) und dem Wachstumsregler MODDUS mischbar. Der Zusatz von Blattdüngern (z. B. Harnstoff, SOLUBOR, Bittersalz, Mangansulfat) ist möglich.
FUSILADE MAX kann in Kartoffeln und Raps gemeinsam mit AHL ausgebracht werden, wenn AHL zuvor mit Wasser (mind. 200 l/ha) im Verhältnis 1 : 9 verdünnt worden ist. Maximal 10 kg N/ha bzw. 28 l/ha AHL zumischen. Bei Anwendung in Kartoffeln ist auf eine ausreichende Wachsschicht zu achten
Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.
Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Spritztechnik:
Die empfohlene Wasseraufwandmenge beträgt 200 – 400 l/ha.
Auf ausreichende und gleichmäßige Benetzung der Ungräser ist zu achten.
Wenn bei späterer Anwendung von FUSILADE MAX stark entwickelte Kulturpflanzenbestände die Ungräser schon teilweise abschirmen, ist mit Wirkungsminderung zu rechnen.
Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.

Registriert für KulturenAnsatzBBCHVor-Ernte-Intervall
Winterraps1 - 2 l50
Zuckerrüben1 - 2 l090
Futterrüben1 - 2 l090
Erbsen1 - 2 l51
Kartoffeln1 - 2 l2990
Bohnen1 l50
Möhren1 l049
Sonnenblumen1 l0 - 19
Erdbeeren1 l042
Rote Rübe1 l12 - 21
Sellerie1 - 2 l12 - 2149
Buchweizen1 - 2 l12 - 51
Endiviensalat1 l12 - 21
Hopfen1 - 2 l12 - 2128
Kleearten1 - 2 l12 - 21
Leinsamen1 l12 - 51
Lupinen1 - 2 l12 - 49
Mehrrettich1 l10 - 4149
Porree1 l12 - 2142
Radieschen1 l12 - 2128
Knoblauch1 - 2 l12 - 2128
Zwiebeln1 - 2 l12 - 2128
Senf1 l12 - 50
Sojabohnen1 - 2 l12 - 51
Spargel1 - 2 l12 - 21
Spinat1 - 2 l12 - 2121
Tabak1 l12 - 2121
Petersilie1 - 2 l12 - 21
Pastinake1 l12 - 2149
Chicorée1 - 2 l10 - 2149
Minze1 l10 - 2142