Gartenkraft Unkraut-Frei

Hersteller
Cheminova
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
024162-76
Wirkstoffe

gartenkraft Unkraut–Frei beseitigt rasch und sicher Unkraut Aufwuchs einschließlich ausdauernder Wurzelunkräuter wie Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, zur Kulturvorbereitung vor der Neuansaat von z.B. Blumenbeeten oder zur Beseitigung alter Rasenflächen vor der Neuanlage und unter Obstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizides Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt oder gesät werden kann. 10 ml reichen für 20 m2.

Wirkungsspektrum

Gute Wirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (Ungräser) einschließlich mehrjähriger Arten wie z.B. Brennnesseln, Disteln, Löwenzahn, Schachtelhalm, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Rispengras, Quecke. Nicht ausreichende Wirkung gegen: Giersch (Dreiblatt), Mauerpfeffer und Salbeigamander, Acker- und Sumpfschachtelhalm.

Anwendungs- bestimmungen

NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
VH372: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich "Ziergehölze" darf nur bis zu einer maximalen Verpackungsgröße von 150 ml in der Gebrauchsanleitung angegeben werden.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN168: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Laufkäfer) eingestuft.

Registriert für KulturenAnsatz
Glyphosat4 - 5 l