Glyfos Supreme

Hersteller
Cheminova
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
005924-00
Wirkstoffe
Links

Herbizides, wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoff: 450 g/l (37,5 Gew.-%) Glyphosat

Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau.

Anwendung
ACKERBAU
Ackerbaukulturen
Gegen Gemeine Quecke 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Stoppelbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach der Ernte, mindestens 10 Tage vor einer Bodenbearbeitung, diese frühestens nach Auftreten erster Wirkungssymptome. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr, Tankmischung mit schwefelsaurem Ammoniak, jedoch nicht mit Flüssigdüngern möglich.
Quecke soll 3 - 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je 1 Anwendung in 2 aufeinander folgenden Jahren empfohlen. Stoppeldüngung bzw. Kalkung ab 2 Tage nach der Behandlung.

Ackerbaukulturen
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallkulturen 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter 2,4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: bis BBCH 03 (Ende der Samenquellung, bzw. Ende der Keimruhe), vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter  4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser zur Ernteerleichterung, Anwendungszeitpunkt: ab BBCH 89 (Vollreife) zur Spätbehandlung, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835).
Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA701).

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab BBCH 89 (Vollreife) zur Spätbehandlung, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA700).
Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835).

WEIDEN UND WIESEN
Gegen Gemeine Quecke, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter und Ampferarten 3,2 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser mit nachfolgendem Umbruch zur Grünlanderneuerung, Anwendungszeitpunkt: vor der Saat, während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen (VV549).

OBSTAU
Kernobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter  4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Steinobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter  4 l/ha
spritzen in 200 - 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr, im Frühjahr bis Ende Mai. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Hinweise für den Einsatz im Obstbau:
Glyfos® SUPREME darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos® SUPREME benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäumchen können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abdrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden.

WEINBAU
Weinrebe
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Ackerwinde) 40 ml/100 m²
spritzen in 2 - 4 l/100 m² Wasser bei Nutzung als Tafel- und Keltertraube. Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer ab 4. Standjahr. Max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 3 Monaten in der Kultur bzw. je Jahr.
Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr beträgt 8 l/ha (80 ml/100 m²).
Hinweise für den Einsatz im Weinbau:
Grüne Pflanzenteile dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen (Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort entfernen. Glyfos SUPREME kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos SUPREME ist in allen geprüften Rebsorten verträglich.

Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen, dann Glyfos SUPREME zugeben und anschließend den Tank mit restlichem Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Empfohlene Wasseraufwandmenge
Weinbau, Zierpflanzenbau 2 bis 4 l/100 m²
Gleisanlagen 500 bis 1000 l/ha
Obstbau, Forst,Nichtkulturland, Ackerbau, Grünland 200 bis 400 l/ha

Ausbringungstechnik
Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: nach ca. 1 - 3 Stunden. Glyfos SUPREME kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 °C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt.

Mischbarkeit
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos SUPREME u.U. einschränken.

Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau
Alle Kulturen können 3-4 Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome (Vergilbung) abwarten.

Wartezeit
Weinrebe 30 Tage
Kernobst, Steinobst 42 Tage
Getreide 7 Tage
Nadelholz, Laubholz: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.
Ackerbaukulturen, Laubholz, Nadelholz, Stilllegungsflächen, Weiden und Wiesen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Rasen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)

Registriert für Kulturen
Glyphosat