Kusti

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2023-08-31
Registrierungsnummer
024675-60
Wirkstoffe

Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Sonstige Auflagen
RK005 R 20 / 22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
RK050 R 50 / 53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX042 R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich
RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX023 S 23 : Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX036 S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
RA105 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA119 Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Registriert für KulturenAnsatzVor-Ernte-Intervall
Winterweizen75 ml28
Sommerweizen75 ml28
Sommergerste75 ml28
Wintergerste75 ml28
Winterroggen75 ml28
Sommerroggen75 ml28
Wintertriticale75 ml28
Sommertriticale75 ml28
Mais75 ml
Kartoffeln75 ml14
Winterraps75 ml35
Sommerraps75 ml35
Zuckerrüben75 ml28
Futterrüben75 ml28
Bohnen75 ml7
Erbsen75 ml7
Lupinen75 ml7
Sonnenblumen75 ml21
Sommerhafer75 ml28
Winterhafer75 ml28
Tabak75 ml10
Senf75 ml35
Sojabohnen75 ml35
Leinsamen75 ml35
Kopfsalat75 ml7
Kopfkohl75 ml7
Blumenkohl75 ml7
Möhren75 ml14
Rucola75 ml7
Spargel75 ml
Zwiebeln75 ml28
Fenchel75 ml14
Gewöhnlicher Feldsalat75 ml21
Chicorée75 ml
Kohlrabi75 ml14
Sellerie75 ml42
Petersilie75 ml7
Pastinake75 ml7
Gemüsepaprika75 ml3
Radieschen75 ml14
Knoblauch75 ml28
Mehrrettich75 ml14
Porree75 ml14
Spinat75 ml7
Gurken75 ml3
Patisson75 ml3
Zucchini75 ml3
Kürbisse75 ml3
Melonen75 ml3
Auberginen75 ml3
Tomaten75 ml3
Dill75 ml
Kümmel75 ml
Chinakohl75 ml14
Grünkohl75 ml14
Weide75 l
Hopfen75 ml14
Erdbeeren75 ml3
Weinreben0 ml