Mainspring

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2027-09-14
Registrierungsnummer
008603-00
Wirkstoffe
Links
Wirkungsweise: 
Mainspring ist ein neues Insektizid für den Zierpflanzenbau. Der Wirkstoff Cyantraniliprole wird durch grünes Blattgewebe aufgenommen und translaminar im Blatt verteilt. Die Aufnahme des Wirkstoffs durch den Schaderreger erfolgt über Fraß- und Saugtätigkeit, teilweise auch durch Kontakt. Unabhängig von der Temperatur tritt ein rascher Fraßstop mit lang anhaltender Wirkung ein.

Cyantraniliprole ist ein Wirkstoff aus der chemischen Gruppe der Diamide und wirkt durch Aktivierung der Ryanodinrezeptoren im Muskelgewebe

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SF275-21ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Hinweise zum Wasserschutz
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und dessen Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.