Mesurol flüssig

Hersteller
BAYER
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
043599-00
Wirkstoffe
Links

Wirkstoff: 500 g/l Methiocarb
Formulierung: FS (Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize)

Insektizide Saatgutausstattung zum Schutz von Mais gegen Fritfliege und Vogelfraß (Fasan, Tauben, Krähe).

Wirkungsweise
Mesurol flüssig enthält den Wirkstoff Methiocarb. Der systemische Wirkstoff Methiocarb gehört zur Gruppe der Carbamate und wirkt über die Einflussnahme auf die Nervenreizleitung im Schädling, indem es die Acetylcholinesterase hemmt.

Anwendung

MAIS/BEIZUNG
Die Saatgutbehandlung mit Mesurol flüssig schützt den Mais vor Frühbefall durch die Fritfliege. Durch die Saatgutbehandlung mit Mesurol flüssig werden Fasane, Krähen und Tauben abgeschreckt, die ausgesäten Körner zu fressen.
Behandeltes Saatgut darf nicht oberflächlich liegen bleiben.
Bei starkem Auftreten von Fasanen, Krähen, Tauben kann eine Ablenkungsfütterung sinnvoll sein.
Mesurol flüssig wird angewendet gegen Fritfliege und Vogelfraß (Fasan, Tauben, Krähe) an Mais-Saatgut.
Aufwandmenge: 150 ml Mesurol flüssig pro Einheit Saatgut (50.000 Körner).
Der Mittelaufwand darf 300 ml/ha nicht übersteigen. Dies entspricht maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha.
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Mesurol flüssig hat sich bei den derzeit in der Bundesrepublik angebauten Maissorten als gut verträglich erwiesen.
Nach unserer Erfahrung ist eine Überlagerung von mit Mesurol flüssig gebeiztem Qualitätssaatgut möglich.
Frostfreie Lagerung wird empfohlen. Das Produkt gefriert bei Frosteinwirkung. Gefrieren und Wiederauftauen haben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wirkstoff und die Formulierung.

Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
(SF6142) Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
(VV212) Behandeltes Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut.
(NH677) Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen.
(NH679) Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden.
(NH680) Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NH681) Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
(NH683) Behandeltes Saatgut darf nicht mit einem pneumatischen Gerät zur Einzelkornablage, das mit Unterdruck arbeitet, ausgesät werden, es sei denn, das verwendete Gerät ist mit einer Vorrichtung ausgestattet, die die erzeugte Abluft in oder unmittelbar auf den Boden leitet, und erreicht dadurch eine Abdriftminderung des Abriebes von mindestens 90 % verglichen mit Sägeräten ohne eine solche Vorrichtung.

ZUCKERMAIS
Gegen Fritfliege im Zuckermais im Freiland vorbeugend das Saatgut behandeln.
Aufwandmenge: 150 ml pro Einheit Saatgut. Maximaler Mittelaufwand 300 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha.
Maximal 1 Behandlung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Freiland Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Die Anwendung erfolgt als Saatgutbeizung vor der Aussaat. Es sind max. 2 Saatguteinheiten/ha zulässig.
Mesurol-gebeiztes Saatgut wird ausschließlich von den Züchtern angeboten.

Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Pflanze nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem nach § 18 PflSchG a.F. genehmigten Anwendungsgebiet ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen.

 

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Zuckermais
Mais