Patrol MetaPads G2
- Hersteller
- Certis
- Kategorie
- Sonstiges
- Registriert bis
- Anmeldung abgelaufen
- Registrierungsnummer
- 005323-67
- Wirkstoffe
- Metaldehyd30 g/kg
Patrol MetaPads G2 - Attraktivität in neuen Dimensionen
Patrol MetaPads G2 sind besonders regen- und schimmelfeste Formköder gegen Nacktschnecken, Hainschnirkelschnecken und Östliche Heideschnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Zucker- und Futterrübe, Ackerbohnen, Kohlgemüse und Salaten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen.
Anwendungsvorteile auf einen Blick
Patrol MetaPads G2 sind besonders regen- und schimmelfeste Formköder gegen Nacktschnecken, Hainschnirkelschnecken und Östliche Heideschnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Zucker- und Futterrübe, Ackerbohnen, Kohlgemüse und Salaten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen. Patrol MetaPads G2 am besten nachmittags ausstreuen. Solange sie ausliegen, werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst. Patrol MetaPads G2 haben aufgrund der hochwertigen Formulierung als Fertigköder eine sehr gute Lockwirkung und sind infolge der Form der Patrol MetaPads G2 für Schnecken leicht aufnehmbar. Die Formköder quellen bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen und sind dadurch haltbar in Regen und Wind. Patrol MetaPads G2 sind frei von Schimmelbildung. Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit aufgehoben. WW718 - Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird der Körperflüssigkeitsverlust z.B. durch Regen in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Bekämpfungserfolg beeinträchtigt werden.
Nutzorganismen
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN166 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
Gewässerschutz
NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zur weiteren Beachtung
NT644 Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT658 Haustiere fernhalten.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Registriert für Kulturen | Ansatz |
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Sommergerste | 3 kg |
Wintergerste | 3 kg |
Sommerhafer | 3 kg |
Winterhafer | 3 kg |
Winterroggen | 3 kg |
Sommerroggen | 3 kg |
Wintertriticale | 3 kg |
Sommertriticale | 3 kg |
Winterweizen | 3 kg |
Sommerweizen | 3 kg |
Winterraps | 3 kg |
Sommerraps | 3 kg |
Zuckerrüben | 3 kg |
Futterrüben | 3 kg |
Bohnen | 3 kg |
Kopfsalat | 0 kg |
Erdbeeren | 0 kg |