Pirimax
- Hersteller
- SYNGENTA
- Kategorie
- Insektizid
- Registriert bis
- Anmeldung abgelaufen
- Registrierungsnummer
- 052470-60
- Wirkstoffe
- Pirimicarb500 g/kg
- Links
- MSDSSiehe
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Sonstige Auflagen
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN391 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1212 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
ST1222 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
RK009 R 23 / 25 : Giftig beim Einatmen und Verschlucken
RK050 R 50 / 53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX036 R 36 : Reizt die Augen
RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
SK001 S 1 / 2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
SK015 S 36 / 37 / 39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX038 S 38 : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
RA017 Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Registriert für Kulturen | Ansatz | Vor-Ernte-Intervall |
---|---|---|
Sommergerste | 200 - 300 g | 35 |
Wintergerste | 200 - 300 g | 35 |
Sommerhafer | 200 - 300 g | 35 |
Winterhafer | 200 - 300 g | 35 |
Winterroggen | 200 - 300 g | 35 |
Sommerroggen | 200 - 300 g | 35 |
Wintertriticale | 200 - 300 g | 35 |
Sommertriticale | 200 - 300 g | 35 |
Winterweizen | 200 - 300 g | 35 |
Sommerweizen | 200 - 300 g | 35 |
Futterrüben | 300 g | 28 |
Zuckerrüben | 300 g | 28 |
Kartoffeln | 300 - 450 g | 7 |
Bohnen | 250 - 500 g | 35 |
Erbsen | 300 g | 35 |
Sonnenblumen | 250 g | |
Tabak | 450 g | 7 |
Chicorée | 300 g | 7 |
Kopfkohl | 250 g | 7 |
Rosenkohl | 250 g | 7 |
Blattkohl | 250 g | 7 |
Kohlrabi | 250 g | 7 |
Blumenkohl | 250 g | 7 |
Spinat | 250 g | 7 |
Kopfsalat | 250 - 300 g | 14 |
Endiviensalat | 250 g | 7 |
Möhren | 300 g | 7 |
Koriander | 250 g | |
Kümmel | 250 g | |
Dill | 250 g | |
Mehrrettich | 300 g | 7 |
Topinambur | 300 g | 7 |
Petersilie | 300 g | 7 |
Pastinake | 300 g | 7 |
Gemüsepaprika | 250 - 500 g | 3 |
Artischocken | 250 - 500 g | 14 |
Auberginen | 250 - 500 g | 3 |
Tomaten | 250 - 500 g | 3 |
Gurken | 250 - 500 g | 3 |
Melonen | 250 - 500 g | 3 |
Radieschen | 250 - 300 g | 7 |
Rucola | 300 g | 14 |
Spinat | 300 g | 14 |
Kirschen | 250 g | 14 |
Aprikosen | 250 g | 7 |
Pfirsiche | 250 g | 7 |
Pflaumen | 250 g | 14 |
Brombeere | 500 g | 14 |
Himbeeren | 500 g | 14 |
Erdbeeren | 750 g | 7 |