Profi Flo 400 SC

Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2024-01-31
Registrierungsnummer
006220-61
Wirkstoffe
Links

Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Sonstige Auflagen
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SK012 S 36 / 37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
RK051 R 51 / 53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
WMK1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K1
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.

Hinweise
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Registriert für KulturenAnsatz
Aprikosen6.25 l
Pfirsiche6.25 l
Chicorée3.75 l
Endiviensalat3.75 l
Erdbeeren1.25 l
Heidelbeeren3.75 l
Himbeeren3.75 l
Minze1.25 l
Pflaumen6.25 l
Rhabarber3.75 l
Schwarze Johannisbeere6.25 l
Rote Johannisbeere6.25 l
Kopfsalat2.5 l
Kirschen6.25 l
Vogelkirsche6.25 l
Nüsse6.25 l
Stachelbeeren6.25 l
Weinreben6.25 l
Winterraps1.25 - 1.875 l