Protugan

Hersteller
ADAMA
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
003922-00
Wirkstoffe

Wirkstoff: 500 g/l Isoproturon (47 Gew.-%)
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkungsweise
Protugan ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm, Echter Kamille und Vogel-Sternmiere in Winterweichweizen, - gerste, -roggen und gegen Echte Kamille und Vogel-Sternmiere in Sommerweichweizen und -gerste im Nachauflauf. Protugan wird sowohl über die Wurzeln, als auch über die Blätter der Ungräser und Unkräuter aufgenommen. Im Nachauflauf eingesetzt, erfasst Protugan daher neben bereits vorhandenen Ungräsern und Unkräutern auch noch später keimende. Die Wirkung wird je nach Witterungsverlauf mitunter erst nach 2-3 Wochen deutlich sichtbar. Ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
Isoproturon: C2

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar: Echte Kamille, Gemeiner Windhalm, Vogel-Sternmiere
nicht ausreichend bekämpfbar: andere Ungräser und Unkräuter

Anwendung

WINTERGERSTE, WINTERROGGEN, WINTERWEICHWEIZEN
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Gemeiner Windhalm, Echte Kamille, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen; Herbst oder Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge:
Im Herbst: 3,0 l/ha
Im Frühjahr: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

WINTERGERSTE, WINTERWEICHWEIZEN
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Echte Kamille, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,0 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

SOMMERGERSTE, SOMMERWEICHWEIZEN
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Echte Kamille, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1; In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

ANWENDUNGSHINWEISE
Wie bei allen Herbiziden mit Bodenwirkung ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit einem guten Bodenschluss und den für die einzelnen Getreidearten vorgesehenen Saattiefen notwendig. Untersaaten sind nicht möglich. Auf humusreichen Flächen und Moorböden ist die herbizide Wirkung nicht immer ausreichend. Auf Gülle-Flächen, die mit Protugan behandelt werden, können unter Umständen Wirkungsminderungen auftreten. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn zum Zeitpunkt der Behandlung die Ungräser das 4-Blatt-Stadium und die Samenunkräuter das Stadium der kleinen Rosette nicht überschritten haben.

Mischbarkeit
Protugan ist mischbar mit Getreideherbiziden, Halmverkürzern (außer ethephonhaltigen), Fungiziden sowie mit flüssigen Stickstoff und Blattdüngern. Bei Mischungen mit Herbiziden und Fungiziden die Empfehlungen der Herstellerfirmen/ Mischpartner beachten. Bei Mischungen mit Halmverkürzern die regionalen Empfehlungen des Herstellers beachten.
Für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlenen Mischungen übernehmen wir keine Haftung, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.

Pflanzenverträglichkeit
Protugan wird nach bisheriger Kenntnis von allen zugelassenen Getreidearten ohne Sorteneinschränkung gut vertragen.

Anwendungstechnik
ANSETZEN DER SPRITZBRÜHE
Protugan-Behälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Protugan kann direkt in das ca. 2/3 mit Wasser gefüllte Spritzfass gegeben werden. Nach Auffüllen des Spritzbehälters Rührwerk einschalten und laufen lassen. Protugan nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten und geeigneten Düsen bei einem Druck von 2-4 bar in 200-400 l/ha Wasser ausbringen. Überlappungen vermeiden. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen lassen. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern 10-fach verdünnt auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Nachbau
Protugan wird während der Vegetationsperiode abgebaut. Mit Protugan behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu bestellt werden. Sollte aufgrund ungünstiger Verhältnisse (z. B. Frost) ein vorzeitiger Umbruch notwendig werden, so können Sommerweizen, Sommergerste, Mais, Kartoffeln oder Ackerbohnen nachgebaut werden. Nach Herbstbehandlung können zusätzlich noch Rüben, Sommerraps, Durumweizen und Erbsen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte eine gründliche Bodendurchmischung erfolgen.

Registriert für KulturenAnsatzBBCH
Wintergerste2.5 - 3 l13 - 29
Winterroggen2.5 - 3 l13 - 29
Winterweizen2.5 - 3 l13 - 29
Sommergerste2.5 l13 - 29
Sommerweizen2.5 l13 - 29