QuickPhos Tabletten

Hersteller
UPL
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2025-12-31
Registrierungsnummer
006278-61
Wirkstoffe
Links

Wirkstoff: 570 g/kg Aluminiumphosphid
Formulierung: Pellets

Insektizid zur Bekämpfung aller Arten von Vorrats-schädlingen, wie dem Kornkäfer, Getreideschmalkäfer, Leistenkopfblattkäfer u.a. vorratsschädlichen Insekten.

Anwendung
Einsatzgebiet: Vorratsschutz in vorratslagerndem GETREIDE (ausgenommen Mais)
Gegen vorratsschädliche Insekten in gasdichten Silozellen ohne Kreislaufbegasung 12 QuickPhos Tabletten/ t (36 g/t) bzw. 60 QuickPhos Pelletts/ t, max. Zahl der Behandlungen in der Anwendung und je Jahr: 1, Einwirkungszeit: 21 Tage, bei Temperaturen über +10°C
Wartezeit 2 Tage
Wirkungsmechanismus IRAC-Gruppe: 24A (WMI24A)

Praktische Durchführung
Seien Sie bei der Anwendung sehr vorsichtig! QuickPhos ist giftig und darf nicht verschluckt werden. Phosphorwasserstoff hat einen karbidähnlichen Geruch und ist ein starkes Atemgift. Deshalb muss das Einatmen gefährlicher Konzentrationen oder Staub vermieden werden. Versichern Sie sich, dass Menschen und Haustiere vor und während der Begasung nicht anwesend sind.Während der Begasung darf weder getrunken, geraucht oder gegessen werden.
Der Behälter mit den QuickPhos Tabletten / Pellets darf nur auf Anweisung eines Begasungsleiters geöffnet werden und zwar nur unmittelbar vor Gebrauch. Dabei den Behälter nie in einer zündfähigen Atmosphäre öffnen. Tabletten / Pellets sofort gemäß ihrer Bestimmung zuführen. Vor der Begasung müssen die Silozellen abgedichtet werden. Bei der Begasung von Getreide in Silozellen sind die Tabletten / Pellets einzeln beim Einlauf dem Getreidestrom beizugeben. Das kann mit der Hand bzw. einem geeigeneten automatischen Dosiergerät (Dispenser) in den gleichmäßig fließendem Getreidestrom geschehen. Beim Umgang mit dem Mittel geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen und geeignetes Atemschutzgerät anlegen. Nach jeder Entnahme ist der Behälter sofort wieder zu schließen. Nach der Beschickung Hände waschen. Vor der Anwendung von Phosphorwasserstoff entwickelnden Tabletten / Pellets in lagern-dem Getreide ist dem Lagerleiter mitzuteilen, dass die Getrei-departie nach der Begasung durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aspiration) von festen Rückständen zu befreien ist.
Behandelte Räume mit dem Warnhinweis „GEFAHR - Räume nicht betreten – wurden mit Phosphorwasserstoff begast“ kenn-zeichnen, mindestens 4-5 Stunden nach der Anwendung gründ-lich belüften und frühestens nach 5 Stunden wieder betreten (die
umgebende Raumluft muss die Konzentrationen von 0,14 mg/ m3 (0,1 ppm) bei Anwendung von Phosphorwasserstoff sicher unterschreiten).
Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das ge-brauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel bei Anwendungen gegen Vorratsschädlinge nach Gebrauch aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt wird.

Anwenderschutz
Gas nicht einatmen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüs-tung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beachten. SB195 Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit ent-wickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Ver-unreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht ad-sorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitli-chen Grenzwerten auftritt.
SF510 Sofern ein Auslegegerät (Applikator/ Despenser) zur Aus-bringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/ oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile min-destens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentratio-nen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer
oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gege-benenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
SF524 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwen-dung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbe-reich sofort verlassen.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.
ST3312 Atemschutzgerät mit Gasfiltertyp (mindestens Typ B2/ Typ B Kennfarbe grau) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzklei-dung entsprechend TRGS 512. *).
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Ge-fahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnis-pflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Ver-bindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.

Wirkungsweise
Die Tabletten / Pellets in dieser Flasche entwickeln sehr giftiges Phosphorwasserstoffgas. Wenn sie mit Luft- oder Waren-feuchtigkeit in Berührung kommen, beginnt die nicht wieder zu bremsende Entwicklung des Phosphorwasserstoffgases, das aufgrund seines karbidähnlichen Geruchs leicht erkennbar ist. Deshalb müssen die Tabletten / Pellets nach Öffnen der Flasche gleich verwendet werden. Ein Umfüllen des Inhalts in andere Behältnisse ist nicht zulässig.

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