Raiffeisen Gartenkraft Schnecken-Korn

Hersteller
Andere
Kategorie
Sonstiges
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
005323-61
Wirkstoffe

Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).

Auflagen
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV215: Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WW718: Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird der Körperflüssigkeitsverlust z.B. durch Regen in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Bekämpfungserfolg beeinträchtigt werden.

Registriert für KulturenAnsatz
Sommergerste3 kg
Wintergerste3 kg
Sommerhafer3 kg
Winterhafer3 kg
Winterroggen3 kg
Sommerroggen3 kg
Wintertriticale3 kg
Sommertriticale3 kg
Winterweizen3 kg
Sommerweizen3 kg
Winterraps3 kg
Sommerraps3 kg
Zuckerrüben3 kg
Futterrüben3 kg
Bohnen3 kg
Kopfsalat0 kg
Erdbeeren0 kg