Raiffeisen Gartenkraft Schnecken-Korn
- Hersteller
- Andere
- Kategorie
- Sonstiges
- Registriert bis
- Anmeldung abgelaufen
- Registrierungsnummer
- 005323-61
- Wirkstoffe
- Metaldehyd30 g/kg
Anwendungsbestimmungen
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Auflagen
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV215: Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WW718: Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird der Körperflüssigkeitsverlust z.B. durch Regen in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Bekämpfungserfolg beeinträchtigt werden.
Registriert für Kulturen | Ansatz |
---|---|
Sommergerste | 3 kg |
Wintergerste | 3 kg |
Sommerhafer | 3 kg |
Winterhafer | 3 kg |
Winterroggen | 3 kg |
Sommerroggen | 3 kg |
Wintertriticale | 3 kg |
Sommertriticale | 3 kg |
Winterweizen | 3 kg |
Sommerweizen | 3 kg |
Winterraps | 3 kg |
Sommerraps | 3 kg |
Zuckerrüben | 3 kg |
Futterrüben | 3 kg |
Bohnen | 3 kg |
Kopfsalat | 0 kg |
Erdbeeren | 0 kg |