RAK 1 Neu

Hersteller
BASF
Kategorie
Sonstiges
Registriert bis
2024-08-31
Registrierungsnummer
033728-00
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Pheromon für den Einsatz im Konfusions-(Verwirrungs-)Verfahren beim Einbindigen Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella Hbn.) gegen Heuwurm und Sauerwurm

ANWENDUNG
Wirkungsweise / Wirkungsspektrum
RAK 1 NEU ist ein Pheromon für den Einsatz im Konfusions-(Verwirrungs-)Verfahren beim Einbindigen Traubenwickler (Eupoecilia ambiguella Hbn.), gegen die 1. und 2. Generation zur Heu- und Sauerwurmbekämpfung, nicht gegen den Bekreuzten Traubenwickler (Lobesia botrana Schiff).

Wichtige Hinweise
Voraussetzung für eine befriedigende Wirkung ist, dass im Vorjahr auf derselben Fläche durch Anwendung eines Insektizides oder von Pheromonen beim Sauerwurm ein unter der Schadschwelle (5 % in der Summe für den Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler) liegendes Ergebnis erzielt wurde. Bei höherem Befall im Vorjahr kann neben der Pheromonanwendung eine gezielte Behandlung mit einem Insektizid zur Populationsreduktion notwendig werden. Luft- und lichtdicht verpackt lagern, erst unmittelbar vor der Anwendung öffnen, sonst ist ein Wirkungsverlust möglich. Das Produkt sollte beim Transport und bei kurzfristiger Aufbewahrung vor dem Aushang vor Temperaturen über 20 °C (z. B. durch Sonnenbestrahlung) geschützt werden. Nicht verbrauchte Restmengen sind im Kühlschrank (unter +5 °C) oder auch tiefgekühlt (bis –18 °C) zu lagern.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen
Weinbau 500 Dispenser/ha

Anwendungszeitpunkt
Die Ausbringung der Dispenser hat kurz vor oder spätestens bei Beginn des Mottenfluges der ersten Generation zu erfolgen.
Max. 1 Anwendung pro Jahr
Der optimale Ausbringungstermin wird nach der Temperatursummen-Methode vom Amtlichen Dienst ermittelt und über den Warndienst bekanntgegeben.

Wartezeit
Tafel- und Keltertrauben: abgedeckt durch zugelassene Anwendung (F)

Anwendungstechnik
I. Anordnung der Dispenser im Weinberg
Die Dispenser sind gleichmäßig über die zu behandelnde Fläche zu verteilen. Bei einer Aufwandmenge von 500 Dispenser pro ha entspricht dies einem Dispenser pro 20 m².
II. Anbringen der Dispenser
Die Anbringung der Dispenser erfolgt von Hand in Höhe der Zone der Gescheine an die Bogreben in den Schatten.
III. Flächengröße
1. Rebflächen in geschlossener Weinbergslage:
Mindestgröße 20 ha
2. Rebflächen in isolierter Lage (die Entfernung zu benachbarten Rebflächen sollte, wegen der Gefahr des Zufluges begatteter Weibchen mindestens 100 m, eher aber 400 - 500 m betragen): Mindestgröße 1 ha
IV. Randbehandlung
Um den Einflug begatteter Weibchen aus der Umgebung und ein Verwehen der Pheromonatmosphäre im Außenbereich der Behandlungsfläche zu verhindern, ist eine zusätzliche Randbehandlung durchzuführen:
a) Gegen Einflug begatteter Weibchen
An das Pheromongebiet angrenzende Gebiete wie zum Beispiel insektizidbehandelte Weinberge, Wald, Heckenzonen und Ödland können potenzielle Paarungsplätze für Traubenwickler sein. Um den Einflug begatteter Weibchen zu verhindern, sollte in diesen angrenzenden Gebieten in einer Tiefe von 30-50 m eine Abhängung mit Dispensern durchgeführt werden. Die Dispenserdichte ist wie in den pheromonbehandelten Weinbergen mit einem Dispenser pro 20 m² zu wählen.
Hinweis: Dispenser nicht in Reichweite von Weidetieren anbringen (z.B. am Weidezaun). Bei Verschlucken der Dispenser kann es unter Umständen zur mechanischen
Beeinträchtigungen des Verdauungstraktes kommen.
b) Gegen Windeinfluss
Am Rand von pheromonbehandelten Weinbergen ist eine dichtere Abfolge von Dispensern vorzusehen. Jeder Endstock einer Rebreihe ist mit einem Dispenser zu versehen. Bei in Längsrichtung verlaufenden Rebreihen ist alle 2 - 2,5 m ein Dispenser anzubringen. Eine derartige Randbehandlung kann auch in geschlossenen Weinbergslagen erforderlich werden, sofern zusätzlich Randzonen, z.B. durch Junganlagen oder breite Wege entstehen, die – bedingt durch Windeintritt – zu einer Verdünnung der Pheromonkonzentration führen können.

Hinweis
Je größer das zu behandelnde Areal ist, desto geringer ist der prozentuale Randanteil. Deshalb ist es in Lagen mit vielen kleineren Parzellen und vielen Besitzern sinnvoll, sich zu einer Anwendergemeinschaft zusammenzuschließen.

V. Fallenanzahl
In einer Behandlungsfläche bis 40 ha jeweils 2 Fallen für beide Arten in möglichst kleinklimatisch unterschiedlichen Bereichen anzubringen, z. B. bei einer Hanglage eine Falle am Hangfuß, eine zweite Falle im oberen Hangbereich. In Flächen, die 40 ha überschreiten, ist je 30 ha mind. ein Fallenpaar aufzuhängen.
Vorzugsweise sind Fallen in Lagen mit bekannt stärkerem Befall (in sog. "Wurmlöchern") anzubringen.
Zusätzlich ist außerhalb der behandelten Fläche mindestens eine Falle für jede Traubenwicklerart zur Überwachung des Falterfluges aufzuhängen. Diese Falle dient zur Erfassung des Flughöhepunktes.

Erfolgskontrolle
Die Pheromonanwendung ist ein biotechnisches Verfahren. In bestimmten Fällen, z. B. bei erstmaligem Pheromoneinsatz, bei hoher Populationsdichte oder bei Zuflug begatteter Weibchen von außerhalb, kann die Bekämpfungsschwelle (für den Erfolg des Verfahrens in der nachfolgenden Generation gilt auch für den Heuwurm 5 %) trotz Pheromonanwendung überschritten werden. Dies macht die Erfolgskontrolle zur Absicherung des Verfahrens unbedingt erforderlich.
I. Pheromonfallen
Die Pheromonfallen sind nach Ausbringung der Dispenser mindestens 1 x wöchentlich zu kontrollieren. Werden in der behandelten Fläche die Fallen nicht angeflogen, so weist dies auf die Wirkung von RAK 1 NEU hin, ist aber allein kein hinreichender Nachweis für den Bekämpfungserfolg. Die Befallsüberwachung des Rebareals ist daher unverzichtbar. Sollten nach Ausbringung der Dispenser in den Fallen noch Motten des Einbindigen und Bekreuzten Traubenwicklers in größerer Zahl (> 10 Motten pro Falle und Generation) gefangen werden, weist dies auf eine höhere Populationsdichte hin. Mit einem eventuell ungenügenden Bekämpfungserfolg ist zu rechnen. Es sollte die Kontaktaufnahme zum BASF Außendienst bzw. zum amtlichen Dienst erfolgen.
II. Befallsüberwachung
Erfahrungsgemäß ist besonders auf sogenannte „Wurmlöcher“ bzw. Randbereiche der Pheromongebiete zu achten. Je Stichprobe sind mindestens 50 Gescheine bzw. Trauben auf Eibesatz zu kontrollieren. Wenn mindestens 5 % der Gescheine bzw. Trauben mit Eiern belegt sind, sollte vor dem Larvenschlupf (Schwarzkopfstadium!) mit einem Insektizid behandelt werden.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem Förderprogramm muss der Insektizideinsatz gegen den Traubenwickler genehmigt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG
Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Piktogramm: --

Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Hinweise zum Schutz des Anwenders
(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.

Hinweise zum Schutz der Umwelt
I. Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebietsauflage: keine
II. Schutz von Oberflächengewässern
(NW466) Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
III. Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen*.
(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere*.
*Die Zulassungsbehörde verbindet die Kennzeichnungsauflagen mit folgendem Hinweis:
"Diese Gefahr besteht nur bei grober Missachtung der Gebrauchsanleitung".
IV. Bienen
(NB664-1) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
V. Nützlinge
(NN000) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
(NN002) Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
(NO683) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Regenwurmpopulationen nicht gefährdet.