RAK 3

Hersteller
BASF
Kategorie
Sonstiges
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
024444-00
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Pheromon
Wirkstoff: Codlemone (E8,E10–Dodecadienol)
Formulierung: Verdampfende Wirkstoffe enthaltender Kunststoffdispenser (Füllmenge:225 mg/ Dispenser)

Pheromonprodukt für die Bekämpfung des Apfelwicklers im Obstbau
Die wirksamen Hauptbestandteile der weiblichen Sexualpheromone werden technisch hergestellt und in speziell entwickelten Kunststoffdispensern abgefüllt. Männliche Apfelwickler können innerhalb der Pheromonwolke die von begattungsbereiten Weibchen abgegebene „Pheromonspur“ nicht finden und sind „verwirrt“.

Wirkungsweise
RAK® 3 ist ein Pheromon für den Einsatz im Konfusions- (Verwirrungs-) Verfahren beim Apfelwickler.

Wichtige Hinweise
Voraussetzung für eine befriedigende Wirkung von RAK 3 ist, dass bei erstmaliger Pheromon-Behandlung die Populationsdichten sehr niedrig liegen müssen (im Vorjahr einschließlich Fallfrüchte unter 1 %) bzw. durch gezielte Insektizidbehandlungen gegen die ersten Generationen ausreichend reduziert werden (auf deutlich weniger als 1 % Befall mit lebenden Raupen in Früchten, Blütenbüscheln, Trieben usw.) In den folgenden Jahren sind die Pheromonbehandlungen möglichst nicht mehr auszusetzen, um einen Neuaufbau der Schädlingspopulationen in Zukunft zu verhindern und die Entwicklung der Nützlingsfauna nicht mehr zu unterbrechen. Bei Überschreitung der Schadschwelle ist mit einem tiefenwirksamen Insektizid einzugreifen (siehe Erfolgskontrolle, Befallsüberwachung).
Lagerung: Luft- und lichtdicht verpackt, erst unmittelbar vor der Anwendung öffnen, sonst Wirkungsverlust!
Vor Erwärmung über 20 °C (z. B. Sonnenbestrahlung) schützen. Nicht verbrauchte Restmengen sind im Kühlschrank (unter +5 °C) oder auch tiefgekühlt (bis –18 °C) zu lagern.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen

APFEL
Aufwandmenge
500 Dispenser/ha
In Anlagen, in denen nach Triebabschluss Baumhöhen von 4 m und mehr (bis 6 m) erreicht werden, ist die Anzahl der Dispenser um 50 - 100 % zu erhöhen, um auch in den oberen Kronenbereichen ausreichende Pheromonkonzentrationen zu gewährleisten.

Wartezeit
Apfel: (F)
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungstechnik
I. Anordnung der Pheromonquellen in der Obstanlage

Die Dispenser sind gleichmäßig (im quadratischen Verband, bei 500 Quellen/ha, ca. 4,5 m x 4,5 m), über die zu behandelnde Fläche zu verteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Dispenser im Schatten bzw. an Stellen aufgehängt werden, die bei Vegetationszuwachs in den Schatten gelangen.
II. Anbringung der Dispenser
Die Anbringung der Dispenser erfolgt von Hand an Zweigen und Ästen jeweils im ständigen Wechsel von hoch- und tiefhängender Ampulle (alternierend) in Abhängigkeit von den Baumhöhen der Anlagen.
III. Flächengröße und -zustand
Die Verwirrungstechnik ist auch in kleinen Obstanlagen (< 0,5 ha) anwendbar, wenn in der näheren Umgebung vorhandene Kernobstanlagen oder einzeln stehende Apfel- und Birnenbäume auch mit Pheromonen behandelt werden. Am geeignetsten sind größere, geschlossene Obstanlagen mit möglichst gleichmäßigem Baumbestand. In weniger geeigneten Anlagen (z. B. mit erwartungsgemäß starkem Zuflug von SchaderregerWeibchen von außen) ist eine korrekte und intensive Randbehandlung besonders wichtig.
IV. Randbehandlung
Um den Einflug begatteter Weibchen aus der Umgebung und ein Verwehen der Pheromonatmosphäre im Außenbereich der Behandlungsfläche zu verhindern, ist eine zusätzliche Randbehandlung durchzuführen:
a) In isolierten Lagen (ab 100 m und mehr Abstand zu den nächsten
Kernobstparzellen bzw. -hochstämmen) ist als Randbehandlung eine dichtere Abfolge von Dispenser vorzusehen: An den Außenreihen bzw. an den Kopfenden der Reihen werden Dispenser im Abstand von ca. 2,0 m an den Außenseiten der Kronen der Randbäume angebracht. Darüber hinaus kann eine derartige Randbehandlung auch in geschlossenen Obstbau-Arealen erforderlich werden, sofern zusätzliche "Randzonen", z. B. durch Junganlagen, unterschiedliche Baumhöhen, Wechsel des Bodenniveaus oder breitere Wegeintritte, vorhanden sind, wo es - bedingt durch Windeintritt - zu einer Verdünnung der Pheromonkonzentration im anschließenden, behandelten Bereich der Anlage kommen kann.
b) Behandlungsflächen in geschlossenen Obstbaugebieten sind dadurch zu sichern, dass im 30 m breiten Randbereich zu in 10 - 100 m Entfernung angrenzenden Kernobstparzellen oder anderen Baumbeständen (Steinobst, Nussbäume, Zier- und Forstgehölze u. a.) - selbst wenn diese mit Insektiziden behandelt werden - eine zusätzliche Aushängung von Pheromon Dispenser vorgenommen wird. Parzellenränder, welche nicht an andere Busch- und Baumflächen angrenzen, sind, wie unter a) beschrieben, zu behandeln.
c) Buschgruppen, Kleingehölze, Gärten usw. innerhalb der Behandlungsfläche sind in die Behandlung einzubeziehen, sofern deren Flächendurchmesser bzw. -breite 12 m nicht überschreitet (Einflug von Männchen und unbegatteten Weibchen in anschließendes, klein-klimatisch geeignetes Gelände, Rückflug begatteter Weibchen in die Anlage!). Bei größerer Ausdehnung derartiger Flächen ist eine Randbehandlung, wie unter b) beschrieben (also Behandlung von Buschgelände in einer Tiefe von 30 m), vorzunehmen.
Hinweis: Dispenser nicht in Reichweite von Weidetieren anbringen (z.B. am Weidezaun). Bei Verschlucken der Dispenser kann es unter Umständen zur mechanischen Beeinträchtigungen des Verdauungstraktes kommen.

Hinweis
Je größer das zu behandelnde Areal ist, desto geringer ist der prozentuale Randanteil. Deshalb ist es in Lagen, wo viele Obstparzellen aneinandergrenzen, notwendig, dass sich die beteiligten Besitzer zu einer Anwendergemeinschaft zusammenschließen.
V. Fallenanzahl
In einer Behandlungsfläche bis 20 ha sind 1 - 3 Fallen je Schadart in möglichst kleinklimatisch unterschiedlichen Bereichen anzubringen, z. B. bei einer Hanglage eine Falle am Hangfuß, eine zweite Falle im oberen Hangbereich.
Vorzugsweise sind Fallen in Lagen mit bekannt stärkerem Befall anzubringen.
Zusätzlich ist außerhalb der behandelten Fläche mindestens eine Falle zur Überwachung des Falterfluges aufzuhängen. Diese Falle dient zur Erfassung des Flughöhepunktes (siehe "Befallsüberwachung").
Die Pheromonfallen sind nach Ausbringung von RAK 3 wöchentlich weiter zu kontrollieren. Werden in der behandelten Fläche die Fallen nicht mehr angeflogen, so weist dies auf die Wirkung von RAK 3 hin, ist aber (u. U. wegen Einflugs begatteter Weibchen) allein kein hinreichender Nachweis für den Bekämpfungserfolg. Die Befallsüberwachung der behandelten Kernobstfläche ist unverzichtbar (siehe "Befallsüberwachung").
Sollten nach Ausbringung von RAK 3 in den Fallen noch Falter des Apfelwicklers in größerer Zahl (> 5 - 10) gefangen werden, weist dies auf eine höhere Populationsdichte hin. Mit einem eventuell ungenügenden Behandlungserfolg ist zu rechnen. Es sollte die Kontaktaufnahme zu unserem Außen- bzw. amtlichen Dienst erfolgen.

Befallsüberwachung
I. Wann Befall kontrollieren?
Der Flugbeginn ist durch Aufhängung von Pheromonfallen für die verschiedenen Schadarten zu ermitteln. Die Erfahrungen des amtlichen Dienstes sollten berücksichtigt werden. Auf Fängigkeit der Pheromonfallen ist zu achten!
Die gesamte behandelte Fläche ist gleichmäßig zu erfassen (4 Stichproben pro ha) Je Stichprobe (bzw. bei mehreren Sorten je Sorte) sind 50 - 250 Äpfel auf Befall zu untersuchen. Sollte der Fruchtbefall durch Apfelwickler auf über 1 % ansteigen, muss unmittelbar mit einem tiefenwirksamen Insektizid nachbehandelt werden.
II. Erfolgskontrolle
Die Behandlung mit RAK 3 ist ein biotechnisches Verfahren. In Ausnahmefällen, z. B. bei zu hoher Populationsdichte oder bei Zuflug begatteter Weibchen von außerhalb, kann die Bekämpfungsschwelle von 1 % befallener Früchte trotz Pheromonanwendung überschritten werden. Das macht die Erfolgskontrolle (wie bei anderen, konventionellen Verfahren) unbedingt erforderlich.