Reglone

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
050287-00
Wirkstoffe
Links

Formulierungsbeschreibung:
Wasserlösliches Konzentrat mit 200 g/l Deiquat (17,1 Gew.-%), entsprechend 374 g/l Deiquat-Dibromid (32,2 Gew.-%)

Einsatzgebiet:
Kontaktherbizid zur Abreifebeschleunigung und Krautabtötung in Kartoffeln, Winter- und Sommerraps, Ackerbohnen, Futtererbsen, Futterleguminosen (Wicken, Lupine-, Klee- und Luzerne-Arten), Lein, Phacelia und Ölrettich sowie zum Hopfenputzen

Wirkungsweise:
REGLONE mit dem Wirkstoff Deiquat aus der Gruppe der Bipyridyle ist ein rasch wirkendes Kontaktherbizid, das zur Abreifebeschleunigung, zur Krautabtötung und zum Hopfenputzen eingesetzt werden kann. Schon wenige Minuten nach Anwendung wird REGLONE über grünes Pflanzengewebe aufgenommen. Die Symptome an der Pflanze (Welkeerscheinungen, Nekrosen) treten bereits innerhalb weniger Stunden auf.
Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): D

Hinweise zum Wasserschutz
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
Die grobe Reinigung der Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Aufwandmenge:
Wasseraufwandmenge: 400-800 l/ha (Hopfen: 1200 – 1800 l/ha)

Anzahl Anwendungen:
Maximal 1 Anwendung je Vegetation (Ausnahme: Splitting in Pflanzkartoffeln

Wartezeiten:
Sommerraps, Winterraps, Ackerbohne, Futtererbse: 5 Tage
Kartoffel: 10 Tage
Hopfen: 14 Tage
Saatguterzeugung bei Futterleguminosen, Lein, Phacelia, Ölrettich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Wichtige Hinweise:
REGLONE enthält Deiquat, aufgeführt in Anlage 2 der deutschen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
In Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und auf den nach § 20 c Bundesnaturschutzgesetz geschützten Flächen darf das Mittel nicht angewandt werden. Die Anwendung in anderen als in dieser Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten sowie bei den genannten Anwendungsgebieten unter anderen als den genannten Anwendungsbedingungen ist verboten.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht in Trinkgefäße oder Flaschen umfüllen.

Kartoffel (ausgenommen Pflanzgut)
2,5 l/ha.
Krautabtötung
Spritzen vor der Ernte.
Jede mechanische oder chemische Krautbeseitigung stellt einen Eingriff in die Physiologie des Wachstums der Kartoffel dar und wird umso eher zu Störungen führen, je früher sie vorgenommen wird, d. h., je unreifer die Kartoffel ist. Deshalb nicht spritzen, ehe die physiologische Reife der Knollen erreicht ist, sonst sind Stoffwechselstörungen möglich. Verfärbungen des Gefäßbündelringes können auftreten, wenn bei starkem Feuchtigkeitsdefizit die Blätter welk herunterhängen. Deshalb nicht bei Trockenheit auf welkes Laub spritzen. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit und sehr trockenen Böden sollte bis zur Beseitigung des Bodenwasserdefizits durch Regen oder Beregnung mit der Krautbeseitigung gewartet werden. Während die besten Ergebnisse bei der REGLONE-Anwendung zur Krautbeseitigung der Kartoffel normalerweise bei Spritzungen spätnachmittags oder abends erzielt werden, kann es ratsam sein, die Spritzung bei großer Trockenheit in die frühen Morgenstunden zu verlegen, um den Pflanzen die Möglichkeit zu geben, das Wasserdefizit über Nacht zu verkleinern oder abzubauen. Keine Anwendung auf taunasse Bestände, um ein Ablaufen der Spritzbrühe von den Blättern zu vermeiden!
Bei völlig abgestorbenem Kraut kann etwa 10–20 Tage nach der Spritzung oder auch später gerodet werden. Vor der Ernte sollte auf jeden Fall die Schalenfestigkeit überprüft werden. Je nach Witterung, Sorte usw. kann es auch 5 Wochen dauern, bis die Knollen eine ausreichende Schalenfestigkeit erreicht haben. Gelegentliche Schäden an Knollen nach Frührodung sind physiologisch bedingt und nicht auf REGLONE zurückzuführen.

Kartoffel (Pflanzgut)
5 l/ha oder Splitting in 2 x 2,5 l/ha.
Krautabtötung
Spritzen vor der Ernte.
Pflanzkartoffeln werden, sobald die physiologische Reife (Farbumschlag von blaugrün auf gelbgrün) erreicht ist, mit 5 l/ ha REGLONE behandelt. Amtliche Termine und Zulassungsbestimmungen sind zu beachten. Bei sehr dichten Beständen Aufwandmenge von 5 l/ha splitten und stattdessen im Abstand von 3 Tagen zweimal 2,5 l/ha spritzen.
(Siehe weitere Hinweise unter „Kartoffeln, ausgenommen Pflanzgut“.)

Hopfen
5 l/ha.
Hopfenputzen einschließlich Unkrautbekämpfung
Spritzen als Reihenbehandlung ab Erreichen der Gerüsthöhe.
Auf den Bifängen (ca. 1/3 der Fläche) liegt die Aufwandmenge bei 5 l/ha.
Berechnungsbeispiel: In einem Hopfengarten (1 ha) soll 1/3 der Fläche behandelt werden. Es werden 1,67 l REGLONE in 500 l Wasser angesetzt. Auf den Bifängen beträgt die Aufwandmenge dann 5 l REGLONE in 1500 l Wasser.
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Anwendung nur in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August.

Sommerraps, Winterraps
Sommerraps 3 l/ha, Winterraps 2 l/ha.
Sikkation
Zur Spätanwendung vor der Ernte (ab BBCH 89).
Raps spritzen, wenn die Schoten gelblich und die Körner dunkel, aber noch plastisch sind.
Vor der Behandlung von Beständen zur Saatguterzeugung muss die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife), da keine Nachreife stattfindet. Die Ernte ist etwa 5-10 Tage nach der Behandlung möglich. Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind.

Ackerbohne, Futtererbse
3 l/ha.
Sikkation in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung
Zur Spätanwendung vor der Ernte (ab BBCH 89).
Ackerbohnen behandeln, wenn die Hülsen schwarz, die Samen hart, die Stängel aber noch grün sind.
Futtererbsen behandeln, wenn die Hülsen gelblich, Samen dunkel, aber noch plastisch sind.
Vor der Behandlung von Beständen zur Saatguterzeugung muss die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife), da keine Nachreife stattfindet. Die Ernte ist etwa 5–10 Tage nach der Behandlung möglich. Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind.

Lein, Phacelia, Ölrettich, Futterleguminosen (Wicken, Lupine-, Klee- und Luzerne-Arten)
3 l/ha.
Sikkation in Beständen zur Saatguterzeugung
Zur Spätanwendung vor der Ernte (ab BBCH 89).
Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen.
Klee und Luzerne behandeln, wenn die Hülsen bräunlich und die Körner gefärbt sind.
Vor der Behandlung muss die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife), da keine Nachreife stattfindet. Die Ernte ist etwa 5–10 Tage, bei Klee und Luzerne 7–10 Tage nach der Behandlung möglich. Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

Nachbau: Nach der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von REGLONE können alle Kulturen (auch nach vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

Anwendungstechnik

Ausbringgerät:
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich).

Mischbarkeit:
Ernteerleichterung von Kartoffeln:
REGLONE ist mischbar mit Fungiziden (z. B. SHIRLAN®). Mischungen mit Ölen oder Netzmitteln sind in Kartoffeln nicht möglich.

Spritztechnik:
Beim Ausbringen von REGLONE ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: in Ackerbau-Kulturen 400-800 l/ha, zum Hopfenputzen 1200-1800 l je ha tatsächlich behandelter Fläche [Bifang] (entspricht ca. 400-600 l je ha Hopfen einschl. unbehandelter Flächen zwischen den Bifängen).
Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.

Ausbringung der Spritzflüssigkeit:
Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten! Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielpflanzen ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Angesetzte Spritzbrühe nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.
Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden.

Spritzenreinigung:
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
- Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Registriert für KulturenAnsatzVor-Ernte-Intervall
Kartoffeln2.5 - 5 l10
Hopfen5 l14
Sommerraps3 l5
Winterraps2 l5
Bohnen3 l5
Erbsen3 l5
Leinsamen3 l