Sirtaki

Hersteller
Summit Agro
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2023-10-31
Registrierungsnummer
00A152-60
Wirkstoffe
Links

Mischbarkeit

SIRTAKI ist mit den gängigen Standardprodukten gut mischbar. Bitte beachten Sie auch die Gebrauchsanleitung der Mischpartner. Für negative Auswirkungen von Mischungen mit von uns nicht empfohlenen Mitteln wird keine Haftung übernommen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Das Produkt vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank bis zu 1/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforlderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z.B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflußmmengenmessers bei Befüllung an. Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Reinigung

Spritzgerät - und leitungen nach Gebrauch gründlich reinigen. Dazu sollte ein spezieller Spritzgerätereiniger verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Nachbau

Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Nach einem Frühjahrseinsatz von SIRTAKI ® ist für den Nachbau von Wintergetreide, Sonnenblumen, Zwiebeln, Senf, Chicorée und Lein eine mindestens 20 cm tiefe Pflugfurche notwendig. Bei einem vorzeitigen Umbruch im Herbst des Anwendungsjahres kann nach einer tiefen (min. 15 cm), gut mischenden Bodenbearbeitung erneut Winterraps nachgebaut werden. Bei Nachbau von Wintergetreide noch im Herbst des Anwendungsjahres ist eine Pflugfurche (min. 20 cm tief) erforderlich. Bei einem vorzeitigen Umbruch (z.B. durch Witterungseinflüsse) im Frühjahr können ca. sech Wochen nach der Anwendung von SIRTAKI® Erbsen, Bohnen, Möhren, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Zwiebeln, Sonnenblumen und Sommerraps nachgebaut werden. Für den Nachbau von Buschbohnen ist eine Wartezeit von neun Wochen einzuhalten. Zur Bodenvorbereitung für die Nachbarkultur sollte mindestens 25 cm tief gepflügt werden.

Verträglichkeit

Resistenzmanagement

HRAC Gruppe: F3

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Zur weiteren Beachtung

(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
(WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(WH952) Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Registriert für KulturenAnsatz
Winterraps0.33 l
Sommerraps0.25 l
Kartoffeln0.25 l