UP CTU 700 SC

Hersteller
UPL
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2024-10-31
Registrierungsnummer
024091-61
Links

Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Wintergetreide. Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch
später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von den Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei den Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung, insbesondere bei der Frühjahrsanwendung.

Wirkungsweise

UP CTU enthält den Wirkstoff Chlorotoluron. Chlorotoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe C2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B. Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/ Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Chlortoluron: C2


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Chlortoluron: 5

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung und Saattermin:
Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig für eine gute Wirkung und
Kulturverträglichkeit. Das Wintergetreide sollte gleichmäßig tief, mindestens 2-3 cm gedrillt werden. Feuchter
Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die
Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw.
verzögert die Wirkung. Auf humusreichen Böden und
Moorböden ist mit einer verminderten Wirkung zu rechnen. Nach der Behandlung keine Bodenbearbeitung mehr
durchführen. Untersaaten sind nicht möglich. Zwischen
der Anwendung von UP CTU 700 SC und einer Kalkstickstoffgabe
sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen.
Auf Gülleflächen, die mit UP CTU 700 SC behandelt werden, können u.U. Wirkungsminderungen auftreten. Flächen, die
zur Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten
Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr
steinigen Böden nicht behandelt werden. Eine Nachauflauf- Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost,
Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden. Darüber hinaus sind folgende Hinweise zu beachten:
Kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen im Frühjahr.
Kein Eggen der Kultur nach der Behandlung.
Kein Behandeln von Getreidebeständen mit Untersaaten.
Kein Behandeln von Getreide, welches in Breitsaat gesät
wurde.
Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.
Schäden an Kulturpflanze möglich.
Nicht behandeln:
Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flach wurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände. Wintergetreide
auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen
Böden.

Verträglichkeit

UP CTU 720 SC kann nach bisherigen Erkenntnissen in folgenden
Sorten angewendet werden (Stand Juli 2019):
Activus*, Actros, Adler, Akratos, Akteur, Alfons, Alves, Anapolis, Apache, Apertus, Apian, Ararat, Arezzo, Arktis, Asory, Astardo, Attraktion, Avenir, Barok, Batis, Bernstein, Bombus, Bonanzus, Borega, Boss, Boxer, Brilliant, Bruce, Bussard, Buteo, Capo, Chevalier, Chevignon, Colonia, Cubus, Dekan, Delewar, Desamo, Dichter, Discus, Drifter, Edgar, Elixer, Esket, Estevan, Estivus, Etana, Euclide, Edward, Farandole, Faustus, Findus, Florian, Folklor, Forum, Franz, Frument, Galerist, Genius, Gordian, Gourmet, Halvar, Hattrick, Helmond, Hermann, Hybnos 1, Hybred, Hycory, Hymalaya*, Hyvento, Informer, Inspiration, JB Asano, Jenga, Johnny, Joker, Julius, Kerubino, Kometus, Kompass, Kranich, Kredo, KWS Barny, KWS Ferrum, KWS Loft, KWS Maddox, KWS Magic, KWS Montana, Lahertis, Landsknecht, Levendis, Lemmy*, LG Imposanto, LG Initial*, LG Vertikal* Limes, Linus, Ludwig, Manager, Manitou, Matrix, Meister, Memory, Mescal, Midas, Mirage, Monopol, Moschus, Mulan, Nemo*, Nordkap, Ohio, Opal, Orcas, Pamier, Paroli, Par
tner, Patras, Pegassos, Pepital, Petrus, Ponticus, Pilgrim PZO, Pionier, Porthus, Potenzial, Princeps, Produzent, Profilus, Rebell, Reflection*, Retro, RGT Aktion, RGT Depot, RGT Reform, RGT Riff, Ritmo, Rockefeller, Rumor, Safari*, Sailor, Sarmund, Schamane, Sheriff, Skagen, Skalmeje, Smaragd, Sokrates, Sophytra, Spontan, SU Selke*, Tarso, Tiger, Tobak, Tobias, Tommi, Toras,Torrild, Tuareg, Türkis, Winnetou, Zeppelin, Zobel

Nicht verträglich (Stand Juni 2016):
Achim, Ambello, Anthus, Aron, Atomic, Attlas, Axioma, Barranco, Benchmark, Bergamo, Biscay, Bosperus, Capnor, Egoist, Erasmus, Event, Famulus, Format, Global, Gustav Henrik, Hyland, Hystar, Impression, Julie, Kamerad, KWS Eternity, KWS Finn, KWS Talent, Leandrus Lear, LG Mocca, Lucius, Magister,
Magnus, Mercato, Muskat, Nelson, Norin, RGT Illustrious, RGT Sacremento, Ribbeck PZO, Rubisko, Phare, Pius, Premio, Primus, Salutos, Tabasco, Tarkus, Zappa

*Einstufung des Züchters (noch keine Angabe von Zulassungsinhaber)

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen ; Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
(NG414) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Pflanzenerzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen ; Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Pflanzenerzeugnisse: Winterweichweizen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen ; Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
(NG414) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

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