Affirm

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2016-12-31
Registrierungsnummer
W-6748
Wirkstoffe
Links

Insektizid gegen Apfelwickler, Pflaumenwickler, Schalenwickler und Frostspanner in Obstkulturen sowie gegen verschiedene Schädlinge bei Gemüsekulturen.

Wirkungsweise
Affirm wirkt spezifisch gegen Schmetterlingslarven (Lepidopteren) im Kernobst. Der grosse Vorteil von Affirm liegt darin, dass auch Apfelwickler, die gegen andere Pflanzenschutzmittel resistent sind, sicher erfasst werden. Aufgrund des relativ schnellen Abbaus des Produktes in der Natur ist die Wirkungsdauer je nach Situation ca. 2–3 Wochen. Affirm wirkt auf die Nervenzellen der Raupen. Diese stellen ihre Fress tätigkeit kurz nach der Behandlung ein, und somit werden Schäden an den Kulturen verhindert.

Anwendung
KERNOBST (Äpfel, Birnen)

Apfelwickler und Kleiner Fruchtwickler: 0,2% (3,2 kg/ha). Erste Behandlung bei Beginn des Larven schlupfes. Wiederholung der Behandlung nach 2–3 Wochen, oder in Spritzfolge mit anderen Apfelwicklerprodukten.
Frostspanner: 0,2% (3,2 kg/ha) vor der Blüte nach dem Schlupf der Larven.
Schalenwickler: 0,2% (3,2kg/ha) vor der Blüte (BBCH 57–59) gegen alle Larvenstadien (im Wallis nach der Blüte BBCH 69–71). Mitte Juni bis Anfang Juli gegen die Larven der Sommergeneration sowie im August gegen die Herbstgeneration.

ZWETSCHGEN / PFLAUMEN
Pflaumenwickler: 0,2% (3,2 kg/ha). Erste Behandlung bei Beginn des Larvenschlupfes. Wiederholung der Behandlung nach 2–3 Wochen. Wartefrist: 3 Wochen.

APRIKOSEN / PFIRSICHE / NEKTARINEN
Apfelwickler, Pfirsichwickler, Pfirsichmotte: 0,2% (3,2 kg/ha). Erste Behandlung bei Beginn des Larvenschlupfes. Wiederholung der Behandlung nach 2–3 Wochen. Wartefrist: 3 Wochen.

WALNUSS
Apfelwickler: 0,2% (3,2 kg/ha). Erste Behandlung bei Beginn desLarvenschlupfes. Wiederholung der Behandlung nach 2–3 Wochen. Wartefrist: 3 Tage.

EIWEISSERBSEN
1,5 kg/ha gegen Erbsenwickler und Eulenraupen (blattfressende). Anwendung ab Befallsbeginn.

BLATTKOHLE, BLUMENKOHLE, KOPFKOHLE, ROSENKOHL
0,15% (1,5 kg/ha) gegen Kohlschabe, Weisslinge und Eulenraupen (blattfressende). Anwendung ab Befallsgebinn. Wartefrist: 1 Woche.

TOMATEN
0,15% (1,5 kg/ha) gegen Tomaten miniermotten. Wartefrist: 3 Tage.

Beachten
Anwendung im Obstbau (Kern und Steinobst): Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m³ pro ha. Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91 LBV). Das heisst, Affirm darf nur angewendet werden bei geschlossenen Anlagen mit mindestens 300 Bäumen je Hektare.
SPe 8 – Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nach barkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Darf nur mit Driftreduk­ tionsmassnahmen von mindestens 75% angewendet werden. In der Anlage sowie in einem Pufferstreifen von 3 m Breite rund um die Anlage sind blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).SPa 1: Zur Vermeidung einer Resis tenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Emamectinbenzoat enthält, nicht mehr als zwei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden. SPe 3: Zum Schutz von Gewässer organismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern ein halten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Beim Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzaus rüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. SPe 3: Zum Schutz von Nichtziel­ arthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von drift­ reduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
Anwendung in Gemüsekulturen und bei Buchsbäumen: SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Emamectinbenzoat enthält, nicht mehr als zwei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPe 8 – Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nach barkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtziel­ arthropoden vor den Folgen von Drifteine unbehandelte Pufferzone von 20 m (Buchsbäume 50 m) zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Mass nahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässer organismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m (Buchsbäume 50 m) zu Ober­ flächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Ab schwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewach sene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz auf grund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW. 

Mischbarkeit
Affirm ist mit den gebräuchlichen Syngenta-Fungiziden und Insektiziden gemäss Syngenta-Ratgeber mischbar.

Herstellung der Brühe
Spritztank mit ¼ Wasser füllen, notwendige Menge an Produkt bei­geben und bei eingeschaltetem Rührwerk Spritztank mit Wasser auffüllen. In den folgenden Stunden ist die Brühe zu applizieren. Nach der Behandlung muss das ganze Gerät gründlich gespült werden.

Marke
Registered trademark of a Syngenta Group Company

Gefahrenhinweis
GHS07 Vorsicht: gefährlich
GHS09 Gewässergefährdend

Registriert für KulturenAnsatzBBCHVor-Ernte-Intervall
Äpfel3.2 kg57 - 5921
Birnen3.2 kg57 - 5921
Birnen3.2 kg69 - 7121
Äpfel3.2 kg69 - 7121
Pflaumen3.2 kg021
Aprikosen3.2 kg021
Pfirsiche3.2 kg021
Nektarinen3.2 kg021
Walnüsse3.2 kg03
Erbsen1.5 kg0
Blattkohl1.5 kg07
Blumenkohl1.5 kg07
Kopfkohl1.5 kg07
Rosenkohl1.5 kg07
Tomaten1.5 kg03