Kohinor 70 WG
- Hersteller
- ADAMA
- Kategorie
- Insektizid
- Registriert bis
- 2016-12-31
- Registrierungsnummer
- W-6778
- Wirkstoffe
- Imidacloprid700 g/kg
- Links
- MSDSSiehe
Anwendung
KERNOBST
Schädlinge: Blattläuse (Röhrenläuse) (Aphididae)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Anwendung: Ab Nachblüte (BBCH 69) bis spätestens Ende Mai
HOPFEN
Schädlinge: Blattläuse (Röhrenläuse) (Aphididae)
Konzentration: 2.75 %
Aufwandmenge: 0.165 kg/ha
Anwendung: Bis spätestens Ende Juni
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Spritzen.
- Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). Darf nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
- Darf höchstens alle zwei Jahre auf derselben Fläche angewendet werden.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen des BLW festgelegt.
- Streichverfahren: In 6 l Wasser gelöst; Aufleitungen von 1 ha Hopfen mit einem Pinsel bestreichen.
- Beim Ansetzen und Ausbringen der Streichlösung sind Schutzhandschuhe zu tragen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Tiefere Konzentration bei Befallsbeginn.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
Registriert für Kulturen | Ansatz | BBCH |
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Äpfel | 0.16 kg | 69 |
Birnen | 0.16 kg | 69 |
Hopfen | 0.165 kg | 0 |