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Hersteller
ADAMA
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
2016-12-31
Registrierungsnummer
W-6759
Wirkstoffe

Anwendung
GERSTE
Schädlinge:
Echter Mehltau (Blumeria graminis), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis), Zwergrost (Puccinia hordei) und Sprenkelnekrosen (PLS+RCC) (PLS=physiological leaf spots, RCC=Ramularia collo-cygni)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH)

TRITICALE
Schädlinge: Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Blumeria graminis), Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) und Septoria-Blattdürre (Phaeosphaeria nodorum , Mycosphaerella graminicola)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH)

WEIZEN
Schädlinge: Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Blumeria graminis) und Septoria-Blattdürre (Phaeosphaeria nodorum , Mycosphaerella graminicola)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH)

WINTERROGGEN
Schädlinge: Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Blumeria graminis) und Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH)

Auflagen und Bemerkungen:
-
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- PLS+RCC = Physiological Leaf Spots und Ramularia collo-cygni.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

Gefahrenkennzeichnungen:
-
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
- R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
- R 38 Reizt die Haut.
- R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
- R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
- R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
- S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
- S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichung(en) vom Hersteller anzugeben).
- S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
- S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
- S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
- S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
- S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Registrierte Marke
ADAMA Agriculture Swiss AG

Registriert für KulturenAnsatzBBCH
Sommergerste1.5 l31 - 51
Wintergerste1.5 l31 - 51
Wintertriticale1.5 l31 - 61
Sommertriticale1.5 l31 - 61
Winterweizen1.5 l31 - 61
Sommerweizen1.5 l31 - 61
Winterroggen1.5 l31 - 61