Oryx Pro

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2016-12-31
Registrierungsnummer
W-6581-3
Wirkstoffe
Links

Insektizid mit systemischer Wirkung gegen verschiedene Schädlinge im Obstbau, Feld- und Gemüsebau.

Wirkungsweise
Acetamiprid wirkt als Kontakt- und Frassgift. Es weist einen anderen Wirkmechanismus auf als die Pyrethroide und als andere handelsübliche Insektizide. Oryx Pro besitzt translaminare und systemische Eigenschaften und somit werden auch Insekten auf den Blattunterseiten und der Neuzuwachs erfasst. Acetamiprid wirkt auf Eier, Larven und auf ausgewachsene Schadinsekten.

Anwendung
KERNOBST (Äpfel, Birnen):
Gegen Blattlausarten (Grüne Apfelblattlaus, Mehlige Apfelblattlaus, Apfelfaltenlaus). Dosierung: Bis Ende Juni 0,015 % (0,24 kg/ha) bei 10 000 m³ Baumvolumen und 1600 l Spritzbrühe. Ab Juli gegen Grüne Apfelblattlaus 0,01 % (0,16 kg/ha). Max. 2 Behandlungen pro Saison mit Produkten aus der gleichen Wirkstoffgruppe; eine Behandlung nach IP (ÖLN). Unbedingt früh einsetzen, sobald Schadschwelle erreicht ist. Wartefrist: 3 Wochen.
Gegen Apfelblütenstecher. Dosierung: 0,02 % (0,32 kg/ha), Anwendung beim Knospenaufbruch (BBCH 52–53). Max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der gleichen Wirkstoffgruppe.
KERNOBST, PFLAUMEN, ZWERSCHGEN:
Gegen Sägewespe. Dosierung: 0,015 % (240 g/ha) bei 10 000 m³ Baumvolumen und 1600 l Spritzbrühe. Einmalige Behandlung beim Abblühen (BBCH 69–71). Max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der gleichen Wirkstoffgruppe.
STEINOBST:
Gegen Blattläuse. Dosierung: 0,015 % (240 g/ha) bei 10 000 m³ Baumvolumen und 1600 l Spritzbrühe. Max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der gleichen Wirkstoffgruppe. Wartefrist: 3 Wochen.
KIRSCHEN:
Gegen die Larve der Kirschenfliege mit gleichzeitiger Wirkung gegen Blattläuse. Dosierung: 0,02 % (320 g/ha) bei 10 000 m³ Baumvolumen und 1600 l Spritzbrühe. 2 Behandlungen im Abstand von 10 Tagen. Erste Behandlung kurz vor Farbumschlag oder gemäss Warndienst. Wartefrist: 2 Wochen.
KARTOFFELN:
Gegen die Larven des Kartoffelkäfers. Dosierung: 100 g/ha. Einmalige Behandlung bei Erreichen der Schadschwelle.
SPEISEKARTOFFELN:
Gegen Blattläuse. Dosierung: 200 g/ha. Einmalige Behandlung bei Erreichen der Schadschwelle.
RAPS:
Gegen Rapsglanzkäfer. Dosierung: 125 – 150 g/ha. Einmalige Behandlung vor der Blüte bei Erreichen der Schadschwelle.
SALATE:
Gegen Blattläuse. Dosierung: 150 g/ha. Erste Behandlung unmittelbar nach der Pflanzung, zweite Behandlung nach 8–10 Tagen. Wartefrist: 2 Wochen. Max. 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
ERBSEN OHNE HÜLSEN (inkl. Konservenerbsen):
Gegen die Larven des Kartoffelkäfers an Ausfallkartoffeln. Dosierung: 100 g/ha. Einmalige Behandlung bei Erreichen der Schadschwelle. Wartefrist: 2 Wochen.
LAUCH, ZWIEBELN:
Gegen Thrips (Thrips tabaci, Frankliniella occidentalis), Dosierung: 500 g/ha (2 Behandlungen im Abstand von 8 –10 Tagen). Wartefrist: Zwiebeln 1 Woche, Lauch 2 Wochen.
GURKEN:
Gegen Blattläuse im Gewächshaus. Dosierung: 0,025 %; Wartefrist: 3 Tage. Max. 2 Behandlungen im Abstand von 7–14 Tagen.
Gegen Weisse Fliegen im Gewächshaus. Dosierung: 0,05 %; Wartefrist: 3 Tage. Max. 2 Behandlungen im Abstand von 7–14 Tagen.
Gegen Blattläuse im Freiland. Dosierung: 0,15 kg/ha; Wartefrist: 3 Tage. Max. 2 Behandlungen im Abstand von 7–14 Tagen.
GEWÄCHSHAUSKULTUREN (Aubergine, Peperoni, Tomaten):
Gegen Blattläuse. Dosierung: 0,025 %, und gegen Weisse Fliegen (Mottenschildläuse). Dosierung: 0,05 %. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist: 3 Tage.
MELONEN:
Gegen Blattläuse. Dosierung: 125 g/ha. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist: 2 Wochen.
TABAK:
Gegen Blattläuse. Dosierung: 250 g/ha, und gegen Weisse Fliegen 500 g/ha. Maximal 2 Behandlungen vor der Blüte ab Befallsbeginn.
KLEE UND LUZERNE ZUR SAATGUTPRODUKTION:
Gegen das Kleespitzmäuschen. 250 g/ha im Stadium Knospe, noch bevor die Knospen weissliche Spitzen aufweisen. Maximal 2 Behandlungen.

Beachten
SPe 8: Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m (Obstbau 20 m) zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
Wenn nötig Sonderbewilligungen beachten.

Marke
Registered trademark of a Syngenta Group Company

Registriert für KulturenAnsatzBBCHVor-Ernte-Intervall
Äpfel0.24 kg69 - 7121
Birnen0.24 kg69 - 7121
Pflaumen0.24 kg69 - 7121
Kirschen0.32 kg014
Artischocken0.25 kg07
Auberginen0 kg03
Gemüsepaprika0 kg03
Tomaten0 kg03
Blattkohl0.25 kg014
Blumenkohl0.25 kg014
Kohlrabi0.25 kg014
Kopfkohl0.25 kg014
Erbsen0.1 kg014
Gurken0 kg03
Sellerie0.25 kg014
Küchenkräuter0.25 kg07
Porree0.5 kg014
Melonen0.125 kg014
Petersilie0.25 kg07
Rosenkohl0.25 kg021
Rucola0.25 kg07
Kopfsalat0.15 kg014
Spargel0.25 kg0
Zwiebeln0.5 kg07
Kartoffeln0.1 - 0.2 kg0
Kleearten0.25 kg0
Winterraps0.125 - 0.15 kg0
Sommerraps0.125 - 0.15 kg0
Tabak0.25 - 0.5 kg0
Äpfel0.16 - 0.32 kg52 - 5321
Birnen0.16 - 0.32 kg52 - 5321