Rimon

Hersteller
ADAMA
Kategorie
Insektizid
Registriert bis
2018-01-01
Registrierungsnummer
W-6648
Wirkstoffe
Links

Anwendung
KERNOBST
Schädlinge:
Apfelwickler (Cydia pomonella), Birnblattsauger (Cacopsylla spp.), Miniermotten (Gracillariidae, Lyonetiidae) und Schalenwickler (Adoxophyes orana, Pandemis heparana, Archips podanus)
Konzentration: 0.06 %
Aufwandmenge: 0.96 l/ha
Wartefrist: 3 Wochen
Anwendung: Im Sommer
Schädlinge: Eulenraupen (Noctuidae), Frostspanner (Operophtera brumata) und Schalenwickler (Adoxophyes orana, Pandemis heparana, Archips podanus)
Konzentration: 0.06 %
Aufwandmenge: 0.96 l/ha
Anwendung: Vor- oder Nachblüte

BLUMENKOHLE, KOPFKOHLE
Schädlinge: Grosser Kohlweissling (Pieris brassicae), Kleiner Kohlweissling (Pieris rapae), Kohleule (Mamestra brassicae) und Kohlschabe (Plutella xylostella)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 2 Wochen

KARTOFFELN
Schädlinge: Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata)
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
Wartefrist: 3 Wochen

Auflagen und Bemerkungen:
-
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

Gefahrenkennzeichnungen:
-
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
- R 36 Reizt die Augen.
- R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
- R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
- S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
- S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
- S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
- S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
- S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8 Bienengefährlich.

Registrierte Marke
ADAMA Agriculture Swiss AG

Registriert für KulturenAnsatzVor-Ernte-Intervall
Äpfel0.96 l21
Birnen0.96 l21
Blumenkohl0.5 l14
Kopfkohl0.5 l14
Kartoffeln0.2 l21