Taifun

Hersteller
ADAMA
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
2016-12-31
Registrierungsnummer
W-6709
Wirkstoffe

Anwendung
FREILAND: BROMBEERE
Schädlinge:
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) und einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge:
2 - 3 l/ha
Schädlinge: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) und mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha

KERNOBST, STEINOBST, ERTRAGSREBEN BRACHE
Schädlinge: Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) und einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge:
2 - 3 l/ha
Schädlinge: Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) und mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha

WIESEN UND WEIDEN
Schädlinge: Dicotyledonen (Unkräuter) und Monocotyledonen (Ungräser)
Konzentration: 5 - 10 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritze, Handdochtgerät
Aufwandmenge: 4 - 10 l/ha
Anwendung: Flächenbehandlung; vor Neuansaat
Konzentration: 0.5 - 1.5 %
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze

Auflagen und Bemerkungen:
-
Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
- Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
- Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.
- Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
- Bei Verwendung eines Handspritzgeräts sind bei der Applikation des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
- Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

Gefahrenkennzeichnungen:
-
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
- R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
- S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

Registrierte Marke
ADAMA Agriculture Swiss AG

Registriert für KulturenAnsatz
Glyphosat2 - 10 l