Artett

Hersteller
BASF
Kategorie
Herbizide
Registriert bis
Anmeldung abgelaufen
Registrierungsnummer
024206-00
Wirkstoffe
Links

Wirkstoffe: 150 g/l Bentazon (Gew.-%:14,8) 150g/l Terbuthylazin (Gew.-%:13,5)
Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): Bentazon: C3; Terbuthylazin: C1
Formulierung: Suspensionskonzentrat (SC)

ANWENDUNG
Wirkungsweise
Artett ist ein Kombinationsprodukt mit den Wirkstoffen Bentazon und Terbuthylazin, die sich in ihrer Wirkung ergänzen. Bentazon ist ein Blattherbizid, das vornehmlich durch die grünen Pflanzenteile aufgenommen wird. Terbuthylazin rundet das Wirkungsspektrum von Bentazon ab und verhindert, bedingt durch die Bodenwirkung, einen Neuauflauf der Unkräuter. Beide Wirkstoffe sind in Mais sehr selektiv und werden nach bisherigen Er-fahrungen von allen Sorten vertragen. Artett darf nicht im Zuchtgarten und beim Anbau von Inzuchtlinien sowie im Zuckermais eingesetzt werden.

Wirkungsspektrum
Mit Artett gut bekämpfbar: Acker-Gauchheil, Acker-Hellerkraut, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Amarant-Arten, Ampfer- Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Einjähriges Bingelkraut, Floh- Knöterich, Gänsefuß-Arten, Gemeines Hirtentäschel, Gemeiner Erdrauch, Gemeines Kreuzkraut, Hederich, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Kleinblütiges Franzosenkraut
Mit Artett werden auch triazinresistente Arten erfasst.
weniger gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Behaartes Franzosenkraut, Vogel-Knöterich
nicht ausreichend bekämpfbar: Flug-Hafer, Hirse-Arten, nach der Behandlung auflaufende triazinresistente Unkräuter, Wurzelunkräuter wie Distel, Gemeine Quecke, Winde-Arten usw.

Wichtige Hinweise
BASF empfiehlt für Bentazon-haltige Produkte zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers generell die nachfolgenden Maßnahmen. Zusätzlich zu diesen Anwendungsempfehlungen sind die von der Zulassungsbehörde erteilten Auflagen und Anwendungsbestimmungen selbstverständlich uneingeschränkt zusätzlich zu beachten, auch wenn hierauf nachfolgend im Einzelnen nicht ausdrücklich

Bezug genommen wird:

Bewachsener Randstreifen
Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Ein bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 3 m ist erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflä- chengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung auf einer Fläche erfolgt, die im Mulch- oder Direktsaatverfahren geführt wird.

(Ab mehr als 2% Hangneigung schreibt die Zulassungsbehörde einen bewachsenen Randstreifen von 10 m Mindestbreite vor, siehe Anwendungsbestimmungen).

Grundwasserbeeinflusste Böden
Von einer Behandlung auf Böden, die dauernd oder zeitweise pro Jahr einen hohen Grundwasserstand aufweisen (<= 1 m unter Flur), ist abzusehen. Dies kann typischerweise der Fall in Tallagen, Flussauen und Tiefebenen sein.

Flachgründige Karst- und Kiesböden
Von einer Behandlung auf flachgründigen* Böden und steinreichen Schlägen (>10 % der Bodenoberfläche von Steinen bedeckt bzw. im Oberboden) in Karstgebieten ist abzusehen (Bodentyp: Rendzina).* Ein Boden ist flachgründig, wenn er weniger als 30cm mächtig ist; er kann von Kalkgestein (Karst), Schotter, Kiesen, Sanden (z.B. in Flusstälern), Schutt oder Geschiebe (z.B. im Alpenvorland) unterlagert sein.

Nachbau
Nach der Anwendung von Artett können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Bei vorzeitigem Umbruch von Artett-behandelten Maisflächen können nur Mais und Sudangras nachgebaut werden.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen
Artett wird im Nachauflaufverfahren des Maises, sobald dieser 2-7 Blätter gebildet hat, eingesetzt. Die Unkräuter sollten zur Zeit der Spritzung bereits aufgelaufen sein und sich im 4-6-Blattstadium befinden. Acker-Fuchsschwanz sollte nicht mehr als 2 Blätter gebil-det haben.
Aufwandmenge: 5,0 l/ha
Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr
Wassermenge: 200–400 l/ha

Wartezeit
Freiland: Mais 60 Tage

Anwendungshinweis
Nach der Anwendung von Artett sollte kein Niederschlag fallen bevor der Spritzbelag angetrocknet ist, damit genügend Wirkstoff von den Pflanzen aufgenommen werden kann.

Anwendungstechnik
I. Vermeidung von Restmengen
Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
II. Spritzarbeit
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.
Nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut aufrühren. Überdosierungen sind zu vermeiden.
Wassermenge: 200-400 l/ha
III. Ansetzen der Spritzflüssigkeit
1. Tank zu 1/2 bis 3/4 mit Wasser füllen.
2. Artett in den Tank schütten.
3. Mischpartner zugeben
4.Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen.

Mischbarkeit
Artett ist mischbar mit Herbiziden, z. B. Kelvin Spectrum, Stomp Aqua, Certrol B, Clio+Dash E.C, Clio  Super, Clio Star und Arrat+ Dash E.C. sowie Focus Ultra.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Registriert für KulturenAnsatzVor-Ernte-Intervall
Mais5 l60