DIMETHOFIN

Hersteller
Summit Agro
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
2023-07-31
Registrierungsnummer
00A380-00
Wirkstoffe
Links

Mischbarkeit

Tankmischungen müssen von der Genehmigungsbehörde festgelegt, und den genehmigten Einsatzbedingungen für den Mischpartner entsprechen. DIMETHOFIN ist ebenfalls mischbar mit Blattdüngern.

Ansetzen der Spritzbrühe

Schütteln Sie den Behälter vor Gebrauch gut und gießen Sie die erforderliche Menge ein. Befüllen Sie den Sprühtank mit mindestens der Hälfte der erforderlichen Wassermenge.
Für Anwendungen mit extrem weichem Wasser und gleichzeitig konzentrierter Spritzbrühe kontaktieren Sie unseren Berater. Mischpartner mit laufendem Rührer und gleichzeitigem Befüllen mit Wasser zugeben.
Sprühmischung sofort auftragen. Überdosierung und Abtropfen vermeiden.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät und die Leitungen sorgfältig mit Wasser gereinigt werden. Anfallendes Spülwasser auf voher behandelten Flächen ausbringen. Waschwasser aus der Gereätereinigung keinesfalls in Gewässer oder Kanallisation gelangen lassen.

Verträglichkeit

DIMETHOFIN hat keine bekannten phytotoxischen Wirkungen, sofern die in der Gebrauchsanleitung angegebene Dosierung eingehalten wird. Beim Wechsel von einer Pflanzenart oder -sorte zur anderen oder bei Veränderung der Kulturbedingungen, sind einzelne Pflanzen vor der Ausbringung im gesamten Bestand zu testen.

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN134) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung
des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen
nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren (Kulturstadium: ab erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten gilt zusätzlich:

Hinweise für den sicheren Umgang

(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

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