Elatus Plus

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
2024-03-02
Registrierungsnummer
008405-00
Wirkstoffe
Links
Wirkungsweise: 
ELATUS PLUS enthält den Wirkstoff Benzovindiflupyr (SOLATENOL) aus der chemischen Gruppe der Pyrazol-Carboxamide. Er ist breit wirksam gegen alle wichtigen Getreidekrankheiten. SOLATENOL hat sowohl protektive als auch kurative Eigenschaften.

Ein Teil des Wirkstoffs verbleibt nach der Applikation in der Wachsschicht, was zu einer hervorragenden Dauerwirkung führt. Gleichzeitig wird ein Teil des Wirkstoffs mit Hilfe der Formulierung direkt in das Pflanzengewebe aufgenommen, wodurch latente Infektionen gestoppt werden. Die Wirkung erfolgt über die Hemmung der Succinatdehydrogenase in der Mitochondrienatmung.
Die besten Bekämpfungserfolge werden bei protektivem Einsatz erzielt.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Weizen, Gerste, Roggen und Triticale: reduzierter Abstand: 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Weizen, Gerste, Roggen und Triticale: 10 m

Hinweise zum Wasserschutz
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.) Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

Registriert für KulturenAnsatz
Winterweizen0.75 l
Sommerweizen0.75 l
Sommergerste0.75 l
Wintergerste0.75 l
Winterroggen0.75 l
Sommerroggen0.75 l
Wintertriticale0.75 l
Sommertriticale0.75 l