Revus

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
2024-12-31
Registrierungsnummer
026221-00
Wirkstoffe
Links

Formulierungsbeschreibung:
Suspensionskonzentrat mit 250 g/l (23,3 Gew.-%) Mandipropamid

Einsatzgebiet:
Fungizid zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln und des Falschen Mehltaus (Pseudoperonospora humuli, Sekundärinfektion) in Hopfen

Wirkungsweise:
Mandipropamid ist der erste Vertreter der neuen Wirkstoffklasse der Mandelsäureamide und gehört zur Wirkungsfamilie der Carbonsäureamide.
Mandipropamid wird bei Kontakt mit den Blättern an deren Wachsschicht angelagert und kann nach dem Antrocknen nicht mehr vom Regen abgewaschen werden. Ein Teil des Wirkstoffes dringt in das Blattgewebe ein und wird translaminar verlagert.
Der Wirkstoff Mandipropamid greift in die Zellulose-Biosynthese von Oomyceten (Falsche Mehltaupilze) ein und hemmt die Zellwandbildung. Der Wirkstoff ist dabei hoch wirksam gegen die Keimung von Zoosporen und Sporangien. Die Keimung wird sofort gestoppt und die Zoosporen und Sporangien werden zerstört. Bei infektionsnaher Anwendung werden auch das Mycelwachstum und die Haustorienbildung gestoppt.
Wirkmechanismus (FRAC-Gruppe): 40

Wirkungsspektrum:
Kartoffeln:
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Hopfen:
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Kulturverträglichkeit:
REVUS erwies sich bisher in allen im Anbau befindlichen Kartoffel- und Hopfensorten als gut verträglich.

Hinweise zum Wasserschutz
Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§6 Abs. 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs-und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.
Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungszeitpunkt:
Die erste Spritzung sollte bei beginnender Krautfäulegefahr erfolgen. Das ist in der Regel kurz vor dem Reihenschließen der Fall. Die Aufrufe des örtlichen Pflanzenschutzdienstes sind zu beachten. In Hopfen, Rucola-Arten, Salaten und Endivien wird REVUS in Spritzfolgen eingebaut und hier wird Revus für eine Anwendung zum Abschluss empfohlen.

Aufwandmenge:
Kartoffeln:
0,6 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha.
Patisson, Zucchini:
0,6 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha.
Hopfen:
– bis BCH 37: 0,75 l/ha
– bis BBCH 55: 1,0 l/ha
– über BBCH 55: 1,6 l/ha
Aubergine, Garten-Kürbis, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Melone, Tomate:
– Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 l Wasser/ha
– Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha in 900 l Wasser/ha
– Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha in 1200 l Wasser/ha

Anzahl Anwendungen:
Kartoffeln: maximal 4 Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von 7 bis 12 Tagen.
Hopfen: maximal 2 Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von 10 bis 21 Tagen.
Endivien, Rucola und Salate: maximal eine Anwendung in der Kultur und pro Jahr.
Aubergine, Spinat und Tomate: maximal 2 Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen.
Zierpflanzen: maximal 2 Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen.

Wartezeiten:
Aubergine und Tomate: 3 Tage.
Endivien, Kartoffeln, Rucola, Salate und Spinat: 7 Tage.
Hopfen: 14 Tage.
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Wichtige Hinweise:
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW764: um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Vor Frost schützen.

Kartoffel
0,6 l/ha in 200–600 l Wasser/ha.
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. BBCH 31–91. Maximal 4 Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von 7 bis 12 Tagen. Spritzen.

Hopfen
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli), Sekundärinfektion
Bis BCH 37: 0,75 l/ha in 1000–4200 l Wasser/ha.
Bis BBCH 55: 1,0 l/ha in 1000–4200 l Wasser/ha.
Über BBCH 55: 1,6 l/ha in 1000–4200 l Wasser/ha.
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Von Entwicklungsstadium BBCH 31–BBCH 87.
Maximal zwei Anwendungen in der Kultur und pro Jahr im Abstand von 10 bis 21 Tagen. Spritzen oder sprühen.

Tomate (Gewächshaus)
Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans)
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 l Wasser/ha.
Pflanzengröße 50–125 cm: 0,45 l/ha in 900 l Wasser/ha.
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha in 1200 l Wasser/ha.
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab BBCH 13. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen für die Kultur bzw. je Jahr. Spritzen.

Aubergine (Gewächshaus)
Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans)
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 l Wasser/ha.
Pflanzengröße 50–125 cm: 0,45 l/ha in 900 l Wasser/ha.
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha in 1200 l Wasser/ha.
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab BBCH 13. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen für die Kultur bzw. je Jahr.

Rucola-Arten, Salate, Endivien (Freiland)
0,6 l/ha in 300–600 l Wasser/ha.
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab BBCH 13. Maximal eine Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Spritzen.

Rucola-Arten, Salate, Endivien (Gewächshaus)
0,6 l/ha in 300–600 l Wasser/ha.
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab BBCH 13. Maximal eine Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Spritzen.

Spinat (Freiland)
0,6 l/ha in 300–600 l Wasser/ha.
Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. spinaciae)
Bei Befallsgefahr ab BBCH 13. Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 7 bis 10 Tagen. Spritzen.

Nachbau: Nach dem Einsatz von REVUS können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

Anwendungstechnik

Ausbringgerät:
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich).

Mischbarkeit:
REVUS ist mischbar mit Kartoffelfungiziden (z.B. ORTIVA®, RIDOMIL®
GOLD MZ, SHIRLAN®),-herbiziden (z. B. FUSILADE® MAX) und -insektiziden (z.B. ACTARA®, KARATE® ZEON, PIRIMOR® GRANULAT, PLENUM® 50 WG, TRAFO® WG).
Mischpartner in fester Form (z. B. ACTARA®, LAMBDA WG, PIRIMOR-GRANULAT, PLENUM 50 WG, RIDOMIL GOLD MZ, TRAFO WG) werden als Erstes in den Tank gegeben.
In Hopfen kann REVUS mit ORTIVA®, PLENUM® 50 WG und VERTIMEC® gemischt werden.
Im Kartoffelanbau ist REVUS mischbar mit maximal 10 kg N/ha bzw. 28 l AHL/ha in einem AHL-Wasser-Gemisch im Verhältnis von mindestens 1 : 9.
Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
Die Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner sind zu beachten.
Für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Spritztechnik:
Beim Ausbringen von REVUS ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung der Kartoffeln und des Hopfens zu achten.
Bewährte Wasseraufwandmenge: 300 – 400 l/ha in Kartoffeln, 400 – 600 l/ha im Gemüsebau und 1300 – 2800 l/ha in Hopfen.
Bei Kartoffeln mit starker Krautentwicklung und bei Stängel-Phytophthora sollte eine höhere Wassermenge genommen werden.
Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.

Ausbringung der Spritzflüssigkeit:
Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten!
Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.
Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden.

Spritzenreinigung:
Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
- Ca. 10–20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Registriert für KulturenAnsatzBBCHVor-Ernte-Intervall
Kartoffeln0.6 l31 - 917
Hopfen0.75 - 1.6 l31 - 8714
Tomaten0.3 - 0.6 l133
Auberginen0.3 - 0.6 l133
Rucola0.6 l137
Kopfsalat0.6 l137
Endiviensalat0.6 l137
Spinat0.6 l137