Fungisan Rosen-Pilzfrei

Hersteller
SYNGENTA
Kategorie
Fungizide
Registriert bis
2023-12-31
Registrierungsnummer
024560-61
Wirkstoffe

Anwendungs- bestimmungen

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen

NN291: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
VH352: Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH619: Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

 

Registriert für KulturenAnsatzVor-Ernte-Intervall
Winterraps1 l
Sommerraps1 l
Zuckerrüben1 l35
Futterrüben1 l35
Erbsen1 l35
Kartoffeln0.5 - 3 l7
Lupinen1 l35
Bohnen1 - 2 l35
Tabak1 l14
Tomaten0.48 - 0.96 l3
Gurken1 l3
Zucchini1 l3
Blumenkohl1 l10
Blattkohl1 l14
Kopfkohl1 l14
Rosenkohl1 l14
Endiviensalat1 l14
Spargel1 l
Möhren1 l14
Radieschen1 l21
Kohlrabi1 l14
Sellerie1 l14
Fenchel1 l14
Porree1 l21
Knoblauch1 l14
Zwiebeln1 l14
Schalloten1 l14
Gemüsepaprika0.48 - 0.96 l3
Chicorée1 l
Mehrrettich1 l10
Pastinake1 l10
Petersilie1 l10
Rucola1 l10
Auberginen0.48 - 0.96 l3
Melonen0.48 - 0.96 l3
Patisson1 l3
Kürbisse1 l3
Minze1 l7
Kümmel1 l
Artischocken0.75 - 1 l7
Hopfen0.75 - 1.6 l28
Erdbeeren1 l3